Erwerbsminderungsrente

 
  • Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ist eine Leistung der Deutschen Rentenversicherung für Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, voll erwerbstätig zu sein. Sie sichert das Einkommen, wenn weder die Rückkehr in den Beruf noch eine andere Tätigkeit in vollem Umfang möglich ist. Auch bei psychischen Erkrankungen kann ein Anspruch bestehen.

    Voraussetzungen

    • Mindestversicherungszeit (Wartezeit): mindestens 5 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert

    • in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung: mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge

    • ärztliche Nachweise über die gesundheitlichen Einschränkungen

    • die Erwerbsfähigkeit ist dauerhaft so eingeschränkt, dass Betroffene weniger als 6 Stunden täglich arbeiten können

    Inhalte und Leistungen

    • Volle Erwerbsminderungsrente: wenn die Arbeitsfähigkeit auf unter 3 Stunden pro Tag gesunken ist

    • Teilweise Erwerbsminderungsrente: wenn noch zwischen 3 und unter 6 Stunden täglich gearbeitet werden kann

    • Höhe: abhängig von den bisher gezahlten Rentenbeiträgen

    • Möglichkeit einer befristeten Rente, die regelmäßig überprüft wird

    • Übergang in eine Altersrente möglich, wenn die Altersgrenze erreicht wird

    Wirkungen / Nutzen für Betroffene

    • finanzielle Absicherung bei dauerhafter Einschränkung der Erwerbsfähigkeit

    • Sicherheit, wenn Arbeit trotz aller Bemühungen nicht mehr möglich ist

    • ermöglicht, sich auf Behandlung, Stabilisierung und Lebensqualität zu konzentrieren

    Auswirkungen auf Angehörige

    • Entlastung, da ein Mindestmaß an Einkommen gesichert ist

    • weniger finanzielle Abhängigkeit von Familienangehörigen

    • bessere Planbarkeit der Zukunft (z. B. Wohnen, Versorgung, Betreuung)

    Finanzierung / Zuständigkeit

    • Träger: Deutsche Rentenversicherung

    • Antrag: schriftlich oder online bei der Rentenversicherung, mit ärztlichen Unterlagen

    • in der Regel wird ein medizinisches Gutachten erstellt

    • ergänzend können Leistungen zur beruflichen Rehabilitation („Reha vor Rente“) geprüft werden

    Fazit

    Die Erwerbsminderungsrente ist eine wichtige Leistung für Menschen, die aufgrund einer Krankheit – auch einer psychischen Erkrankung – dauerhaft nicht mehr arbeiten können. Sie bietet finanzielle Sicherheit und entlastet Betroffene und Angehörige, wenn Erwerbstätigkeit nicht mehr möglich ist.

 

Notfall-Hinweis

⚠️ Bei akuter Suizidgefahr:
Notruf 112 oder Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 (kostenlos, rund um die Uhr)