Finanzielle Unterstützung (Kranken-& Übergangsgeld)

 
  • Wenn Menschen aufgrund einer psychischen Erkrankung längere Zeit arbeitsunfähig sind oder an einer medizinischen oder beruflichen Rehabilitation teilnehmen, entstehen oft finanzielle Sorgen. Krankengeld und Übergangsgeld sichern in diesen Situationen den Lebensunterhalt. Beide Leistungen ergänzen sich: Krankengeld wird über die Krankenkasse gezahlt, Übergangsgeld über die Rentenversicherung.

    Voraussetzungen

    • Krankengeld:

      • Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse

      • Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen (nach Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber)

      • ärztliche Bescheinigung („AU-Schein“) muss regelmäßig eingereicht werden

    • Übergangsgeld:

      • Teilnahme an einer medizinischen Reha oder beruflichen Reha

      • Zuständig ist die Rentenversicherung (oder in bestimmten Fällen die Unfallversicherung)

      • wird gewährt, wenn während der Reha kein Arbeitsentgelt oder Krankengeld mehr gezahlt wird

    Inhalte und Leistungen

    1. Krankengeld

      • Zahlung durch die gesetzliche Krankenkasse

      • Höhe: ca. 70 % des Bruttoeinkommens, maximal 90 % des Nettoeinkommens

      • Dauer: bis zu 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Erkrankung

      • Auszahlung erfolgt meist direkt nach Ende der Lohnfortzahlung

    2. Übergangsgeld

      • Zahlung durch die Rentenversicherung während der Reha

      • Höhe richtet sich nach dem letzten Einkommen (ähnlich wie Krankengeld, jedoch etwas niedriger)

      • Dauer: für die Zeit der genehmigten Reha-Maßnahme

      • Antragstellung zusammen mit dem Reha-Antrag, Abwicklung über die Rentenversicherung

    Wirkungen / Nutzen für Betroffene

    • finanzielle Absicherung trotz Arbeitsunfähigkeit oder Reha

    • Reduzierung von Existenzängsten in einer ohnehin belastenden Krankheitsphase

    • Erhalt von Stabilität, um sich auf Genesung und Behandlung konzentrieren zu können

    Auswirkungen auf Angehörige

    • weniger finanzielle Belastung für die Familie

    • Sicherheit, dass Fixkosten wie Miete und Lebenshaltung gedeckt sind

    • Entlastung von Sorgen, die sonst zusätzlich zur Krankheit belasten würden

    Finanzierung / Zuständigkeit

    • Krankengeld: gesetzliche Krankenkassen

    • Übergangsgeld: Deutsche Rentenversicherung (oder Unfallversicherung in bestimmten Fällen)

    • Antrag:

      • Krankengeld: über Krankmeldung automatisch bei der Krankenkasse

      • Übergangsgeld: zusammen mit dem Reha-Antrag bei der Rentenversicherung

    Fazit

    Krankengeld und Übergangsgeld sind zentrale finanzielle Hilfen, wenn Krankheit oder Reha die Erwerbstätigkeit unterbrechen. Sie sichern den Lebensunterhalt, schaffen Stabilität und entlasten Betroffene wie Angehörige in einer schwierigen Lebensphase.

 

Notfall-Hinweis

⚠️ Bei akuter Suizidgefahr:
Notruf 112 oder Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 (kostenlos, rund um die Uhr)