Finanzielle Unterstützung (Kranken-& Übergangsgeld)
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Wenn Menschen aufgrund einer psychischen Erkrankung längere Zeit arbeitsunfähig sind oder an einer medizinischen oder beruflichen Rehabilitation teilnehmen, entstehen oft finanzielle Sorgen. Krankengeld und Übergangsgeld sichern in diesen Situationen den Lebensunterhalt. Beide Leistungen ergänzen sich: Krankengeld wird über die Krankenkasse gezahlt, Übergangsgeld über die Rentenversicherung.
Voraussetzungen
Krankengeld:
Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse
Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen (nach Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber)
ärztliche Bescheinigung („AU-Schein“) muss regelmäßig eingereicht werden
Übergangsgeld:
Teilnahme an einer medizinischen Reha oder beruflichen Reha
Zuständig ist die Rentenversicherung (oder in bestimmten Fällen die Unfallversicherung)
wird gewährt, wenn während der Reha kein Arbeitsentgelt oder Krankengeld mehr gezahlt wird
Inhalte und Leistungen
Krankengeld
Zahlung durch die gesetzliche Krankenkasse
Höhe: ca. 70 % des Bruttoeinkommens, maximal 90 % des Nettoeinkommens
Dauer: bis zu 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Erkrankung
Auszahlung erfolgt meist direkt nach Ende der Lohnfortzahlung
Übergangsgeld
Zahlung durch die Rentenversicherung während der Reha
Höhe richtet sich nach dem letzten Einkommen (ähnlich wie Krankengeld, jedoch etwas niedriger)
Dauer: für die Zeit der genehmigten Reha-Maßnahme
Antragstellung zusammen mit dem Reha-Antrag, Abwicklung über die Rentenversicherung
Wirkungen / Nutzen für Betroffene
finanzielle Absicherung trotz Arbeitsunfähigkeit oder Reha
Reduzierung von Existenzängsten in einer ohnehin belastenden Krankheitsphase
Erhalt von Stabilität, um sich auf Genesung und Behandlung konzentrieren zu können
Auswirkungen auf Angehörige
weniger finanzielle Belastung für die Familie
Sicherheit, dass Fixkosten wie Miete und Lebenshaltung gedeckt sind
Entlastung von Sorgen, die sonst zusätzlich zur Krankheit belasten würden
Finanzierung / Zuständigkeit
Krankengeld: gesetzliche Krankenkassen
Übergangsgeld: Deutsche Rentenversicherung (oder Unfallversicherung in bestimmten Fällen)
Antrag:
Krankengeld: über Krankmeldung automatisch bei der Krankenkasse
Übergangsgeld: zusammen mit dem Reha-Antrag bei der Rentenversicherung
Fazit
Krankengeld und Übergangsgeld sind zentrale finanzielle Hilfen, wenn Krankheit oder Reha die Erwerbstätigkeit unterbrechen. Sie sichern den Lebensunterhalt, schaffen Stabilität und entlasten Betroffene wie Angehörige in einer schwierigen Lebensphase.
Notfall-Hinweis
⚠️ Bei akuter Suizidgefahr:
Notruf 112 oder Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 (kostenlos, rund um die Uhr)