Gesetzliche Betreuung

 
  • Die gesetzliche Betreuung ist eine rechtliche Hilfeform für volljährige Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können. Ziel ist es, die Betroffenen in wichtigen Lebensbereichen zu unterstützen, ohne ihnen unnötig Selbstbestimmung zu nehmen.

    Voraussetzungen

    • Volljährigkeit (ab 18 Jahren)

    • Vorliegen einer psychischen Erkrankung oder Behinderung, die dazu führt, dass wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst geregelt werden können

    • Entscheidung durch das Betreuungsgericht (Amtsgericht)

    • Umfang der Betreuung wird individuell festgelegt (z. B. Finanzen, Gesundheit, Aufenthalt)

    Inhalte und Leistungen

    • Regelung von finanziellen Angelegenheiten (z. B. Miete, Rechnungen, Sozialleistungen)

    • Organisation von medizinischer Versorgung und Behandlung

    • Unterstützung bei Anträgen und Behördengängen

    • Entscheidungen zu Wohn- oder Aufenthaltsfragen

    • Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Alltag

    • enge Zusammenarbeit mit den Betroffenen, soweit möglich

    Wirkungen / Nutzen für Betroffene

    • Schutz vor Benachteiligung und Überforderung

    • Sicherheit bei wichtigen rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten

    • Unterstützung bei medizinischen Entscheidungen

    • Wahrung von Rechten und Interessen, wenn eigene Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist

    Auswirkungen auf Angehörige

    • Entlastung, wenn Angehörige bisher Verantwortung getragen haben

    • weniger Konflikte bei rechtlichen oder finanziellen Entscheidungen

    • Sicherheit, dass ein neutraler Betreuer im Interesse des Betroffenen handelt

    • Angehörige können – wenn gewünscht – selbst als Betreuer bestellt werden

    Finanzierung / Zuständigkeit

    • Zuständig ist das Amtsgericht / Betreuungsgericht

    • Kosten trägt in der Regel die betreute Person, bei geringem Einkommen übernimmt der Staat

    • Betreuungspersonen können ehrenamtlich (z. B. Angehörige) oder beruflich tätig sein

    Fazit

    Die gesetzliche Betreuung ist eine wichtige Hilfeform für Menschen, die wesentliche Bereiche ihres Lebens nicht mehr selbstständig regeln können. Sie bietet Schutz und Sicherheit, ohne die Selbstbestimmung unnötig einzuschränken, und entlastet gleichzeitig Angehörige.

 
Formular Anregung ges. Betreuung (Niedersachsen)

Notfall-Hinweis

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