Gesetzliche Betreuung
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Die gesetzliche Betreuung ist eine rechtliche Hilfeform für volljährige Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können. Ziel ist es, die Betroffenen in wichtigen Lebensbereichen zu unterstützen, ohne ihnen unnötig Selbstbestimmung zu nehmen.
Voraussetzungen
Volljährigkeit (ab 18 Jahren)
Vorliegen einer psychischen Erkrankung oder Behinderung, die dazu führt, dass wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst geregelt werden können
Entscheidung durch das Betreuungsgericht (Amtsgericht)
Umfang der Betreuung wird individuell festgelegt (z. B. Finanzen, Gesundheit, Aufenthalt)
Inhalte und Leistungen
Regelung von finanziellen Angelegenheiten (z. B. Miete, Rechnungen, Sozialleistungen)
Organisation von medizinischer Versorgung und Behandlung
Unterstützung bei Anträgen und Behördengängen
Entscheidungen zu Wohn- oder Aufenthaltsfragen
Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Alltag
enge Zusammenarbeit mit den Betroffenen, soweit möglich
Wirkungen / Nutzen für Betroffene
Schutz vor Benachteiligung und Überforderung
Sicherheit bei wichtigen rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten
Unterstützung bei medizinischen Entscheidungen
Wahrung von Rechten und Interessen, wenn eigene Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist
Auswirkungen auf Angehörige
Entlastung, wenn Angehörige bisher Verantwortung getragen haben
weniger Konflikte bei rechtlichen oder finanziellen Entscheidungen
Sicherheit, dass ein neutraler Betreuer im Interesse des Betroffenen handelt
Angehörige können – wenn gewünscht – selbst als Betreuer bestellt werden
Finanzierung / Zuständigkeit
Zuständig ist das Amtsgericht / Betreuungsgericht
Kosten trägt in der Regel die betreute Person, bei geringem Einkommen übernimmt der Staat
Betreuungspersonen können ehrenamtlich (z. B. Angehörige) oder beruflich tätig sein
Fazit
Die gesetzliche Betreuung ist eine wichtige Hilfeform für Menschen, die wesentliche Bereiche ihres Lebens nicht mehr selbstständig regeln können. Sie bietet Schutz und Sicherheit, ohne die Selbstbestimmung unnötig einzuschränken, und entlastet gleichzeitig Angehörige.
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Notfall-Hinweis
⚠️ Bei akuter Suizidgefahr:
Notruf 112 oder Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 (kostenlos, rund um die Uhr)