Langzeittherapie bei Suchterkrankungen

 
  • Die Langzeittherapie (auch: Entwöhnungsbehandlung, Reha) ist eine spezielle Maßnahme für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen. Sie dauert in der Regel mehrere Monate und verbindet medizinische, psychologische und soziale Unterstützung. Ziel ist es, Betroffene dauerhaft von der Sucht zu lösen, Rückfällen vorzubeugen und eine stabile Lebensführung zu ermöglichen.

    Voraussetzungen

    • Diagnose einer Abhängigkeitserkrankung (z. B. Alkohol, Medikamente, illegale Drogen)

    • ausreichende Motivation, an der Therapie teilzunehmen

    • meist vorherige Entgiftung (stationär oder ambulant)

    • Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (wenn Erwerbsleben betroffen) oder bei der Krankenkasse(wenn Erwerbstätigkeit keine Rolle mehr spielt)

    • im sogenannten Nahtlosverfahren: direkter Übergang von Entgiftung in die Reha, ohne Rückkehr nach Hause

    Inhalte und Leistungen

    • Psychotherapie (Einzel- und Gruppengespräche)

    • Medizinische Betreuung (z. B. Behandlung von Folgeerkrankungen)

    • Sozialpädagogische Unterstützung (Wohnung, Arbeit, Finanzen)

    • Arbeitstherapie / Ergotherapie zur Vorbereitung auf Beruf und Alltag

    • Rückfallprophylaxe: Strategien, um abstinent zu bleiben

    • Angehörigenarbeit: Einbindung von Familie und Partnern

    Wirkungen / Nutzen für Betroffene

    • Chance auf dauerhafte Abstinenz

    • Stabilisierung von Gesundheit und Psyche

    • Neuaufbau von sozialen Kontakten und Tagesstruktur

    • Verbesserung der Chancen auf Wiedereinstieg in Arbeit oder Ausbildung

    • Entwicklung neuer Lebensziele ohne Substanzkonsum

    Auswirkungen auf Angehörige

    • Entlastung, da die Verantwortung für den Betroffenen in dieser Zeit beim Fachpersonal liegt

    • Möglichkeit, in Angehörigengesprächen eigene Belastungen zu thematisieren

    • neue Hoffnung auf ein suchtfreies Leben des Betroffenen

    • Verbesserung des Familienlebens, wenn Rückfälle reduziert werden

    Finanzierung / Zuständigkeit

    • Zuständig ist meist die Deutsche Rentenversicherung („Reha vor Rente“)

    • in anderen Fällen: die gesetzliche Krankenkasse

    • Antragstellung mit ärztlichem Befundbericht und Beratungsunterstützung (z. B. SpDi, Suchtberatungsstelle, Sozialdienst der Klinik)

    • während der Reha: Anspruch auf Übergangsgeld

    Fazit

    Die Langzeittherapie ist eine zentrale Maßnahme in der Suchtbehandlung. Sie bietet Betroffenen die Chance, aus dem Kreislauf der Abhängigkeit auszusteigen, neue Lebensperspektiven zu entwickeln und Rückfällen vorzubeugen. Für Angehörige bedeutet sie Entlastung und Hoffnung auf Stabilität im gemeinsamen Leben.

  • Auf der Website der Rentenversicherung findest du weitergehende Informationen und die Antragsunterlagen:

    https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Medizinische-Reha/Sucht-Reha/sucht-reha.html

 

Notfall-Hinweis

⚠️ Bei akuter Suizidgefahr:
Notruf 112 oder Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 (kostenlos, rund um die Uhr)