Messie-Syndrom
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Das sogenannte Messie-Syndrom beschreibt ein Verhalten, bei dem Menschen dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihre Wohnung in Ordnung zu halten. Es handelt sich dabei nicht um eine offizielle psychiatrische Diagnose im ICD, sondern um eine alltagsnahe Bezeichnung für extreme Formen von Sammeln, Horten und Verwahrlosen von Wohnräumen. Häufig liegen zugrundeliegende psychische Erkrankungen vor – etwa Depressionen, Angststörungen, Zwangsstörungen, ADHS oder Persönlichkeitsstörungen. Manchmal entwickelt sich das Syndrom auch im Zusammenhang mit traumatischen Erfahrungen, Verlusten oder chronischer Überforderung.
Charakteristisch ist, dass über Jahre hinweg immer mehr Gegenstände angehäuft werden, oft ohne klare Ordnung und unabhängig vom tatsächlichen Nutzen. Viele Betroffene können sich nur schwer von Dingen trennen, selbst wenn sie wertlos erscheinen. Allmählich werden Räume unbenutzbar: In Küchen ist kein Kochen mehr möglich, Badezimmer sind überfüllt, Wohnzimmer mit Kisten oder Müll zugestellt. Damit gehen oft hygienische Probleme einher – Schimmel, Schädlingsbefall oder unangenehme Gerüche. Für Außenstehende ist die Lage meist schnell sichtbar, für Betroffene selbst aber häufig mit Scham, Verdrängung und Abwehr verbunden.
Das Messie-Syndrom ist mehr als „Unordnung“ oder „Faulheit“. Es ist ein ernstzunehmendes Problem, das tief in den Alltag, die Gesundheit und die sozialen Beziehungen eingreift. Viele Betroffene ziehen sich zurück, weil sie niemanden mehr in die Wohnung lassen wollen. Beziehungen zerbrechen, Nachbarschaftskonflikte oder rechtliche Probleme mit Vermietern entstehen. Im schlimmsten Fall droht der Verlust der Wohnung – und damit auch der Verlust des sozialen Umfelds und der Sicherheit.
Mögliche Hilfen und Unterstützungen:
Psychotherapie: Sie ist zentral, um die inneren Ursachen zu verstehen und zu bearbeiten. Dabei können Verhaltenstherapien (z. B. mit Fokus auf Strukturierung, Exposition und Trennungsübungen) oder tiefenpsychologische Ansätze hilfreich sein. Wichtig ist, nicht nur das Aufräumen zu betrachten, sondern auch den seelischen Hintergrund.
Sozialpsychiatrische Begleitung: Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter helfen dabei, die alltäglichen Belastungen anzugehen, Anträge zu stellen, Kontakte zu Behörden oder Vermietern zu halten und Schritt für Schritt Strukturen aufzubauen.
Ambulant Betreutes Wohnen (Eingliederungshilfe): Regelmäßige Unterstützung in der Wohnung, um gemeinsam Strategien zu entwickeln, kleine Veränderungen umzusetzen und den Alltag neu zu ordnen.
Gesetzliche Betreuung: Wenn Betroffene ihre Finanzen, Mietverträge oder medizinischen Entscheidungen nicht mehr selbst regeln können, kann eine rechtliche Betreuung Sicherheit schaffen.
Praktische Unterstützung: In akuten Situationen sind Entrümpelungsfirmen oder kommunale Dienste unvermeidlich. Diese Maßnahmen sind aber nur dann nachhaltig, wenn sie mit psychotherapeutischer und sozialarbeiterischer Begleitung kombiniert werden, um Rückfälle zu verhindern.
Wohnraumsicherung: Sozialämter oder Wohnungsnotfallhilfen können einschreiten, wenn eine Kündigung droht. Ziel ist, Wohnungslosigkeit zu verhindern und Zeit für therapeutische Arbeit zu gewinnen.
Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen: Der Austausch mit anderen Betroffenen nimmt die Scham und vermittelt das Gefühl, nicht allein zu sein. Angehörige können lernen, wie sie unterstützen, ohne Druck aufzubauen.
Das Messie-Syndrom betrifft somit psychische, soziale und praktische Dimensionen. Ein reines Aufräumen hilft kurzfristig, löst aber das Problem nicht. Entscheidend ist ein Zusammenspiel von Therapie, sozialarbeiterischer Begleitung, rechtlicher Absicherung und praktischer Hilfe. So kann verhindert werden, dass Betroffene ihre Wohnung und ihr soziales Umfeld verlieren, und zugleich können sie Schritt für Schritt neue Perspektiven entwickeln.
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Wer vom Messie-Syndrom betroffen ist, hat oft große Hemmungen, Hilfe zu suchen. Scham, Angst vor Verurteilung oder die Sorge, die Wohnung könnte zwangsweise geräumt werden, führen häufig dazu, dass Betroffene lange allein mit der Situation bleiben. Umso wichtiger ist es, behutsam die ersten Schritte zu gehen und Anlaufstellen zu kennen, die Unterstützung anbieten.
Medizinische und psychologische Abklärung.
Ein erster Schritt kann der Besuch bei der Hausärztin oder dem Hausarzt sein. Dort können körperliche und psychische Begleiterkrankungen erkannt werden, die häufig mit dem Messie-Syndrom einhergehen, etwa Depression, Angststörungen, Zwangsstörungen oder ADHS. Eine Überweisung an eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten ist sinnvoll, um die Ursachen zu verstehen und an Strategien für Veränderung zu arbeiten. Dabei geht es weniger um „einfaches Aufräumen“, sondern um die Bearbeitung der inneren Muster, die das Verhalten aufrechterhalten.Sozialpsychiatrische Dienste.
Fast jede Stadt oder jeder Landkreis hat einen Sozialpsychiatrischen Dienst (SpDi). Dort können Betroffene oder Angehörige anonym und kostenlos über ihre Situation sprechen. Mitarbeitende begleiten auch bei Hausbesuchen, helfen, eine passende Therapie oder Sozialhilfeleistung zu beantragen, und unterstützen, wenn die Wohnsituation gefährdet ist. Der SpDi kann ein wichtiger Türöffner sein, weil er niedrigschwellig und wohnortnah arbeitet.Ambulante Hilfen.
Das Messie-Syndrom betrifft nicht nur die Psyche, sondern auch die alltägliche Lebensführung. Deshalb kommen Ambulant Betreutes Wohnen oder andere Formen der Eingliederungshilfe in Betracht. Fachkräfte kommen regelmäßig in die Wohnung, helfen beim Strukturieren, bei Behördenangelegenheiten und bei der Planung kleiner, erreichbarer Schritte. Auch gesetzliche Betreuung kann notwendig werden, wenn die Betroffenen ihre finanziellen oder vertraglichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.Wohnraumsicherung.
Ein besonders wichtiger Punkt ist der Schutz vor Wohnungslosigkeit. Wenn Mietrückstände bestehen oder eine Kündigung droht, können das Sozialamt, die Wohnungsnotfallhilfe oder spezielle Projekte zur Wohnraumsicherungunterstützen. Hier gilt: je früher gehandelt wird, desto besser sind die Chancen, die Wohnung zu erhalten. Auch Schuldnerberatungsstellen können einbezogen werden, wenn finanzielle Probleme eine Rolle spielen.Selbsthilfe und Angehörige.
Viele Betroffene empfinden große Erleichterung, wenn sie erfahren, dass sie nicht allein sind. In Selbsthilfegruppenkönnen sie über ihre Situation sprechen, ohne verurteilt zu werden, und Erfahrungen mit Aufräum- und Bewältigungsstrategien austauschen. Auch Angehörige brauchen Unterstützung: Sie sind oft verunsichert oder überfordert und brauchen Informationen, wie sie helfen können, ohne Druck aufzubauen oder Konflikte zu verschärfen. Angehörigengruppen oder Beratungsstellen (z. B. der Caritas, Diakonie oder örtlicher Vereine) sind wertvolle Adressen.Praktische Unterstützung.
Das reine Aufräumen ist meist nicht nachhaltig, wenn keine begleitende Therapie erfolgt. Dennoch kann in akuten Situationen praktische Hilfe notwendig sein: professionelle Entrümpelungsdienste, Hausmeisterservices oder ehrenamtliche Projekte. Damit es nicht nach kurzer Zeit wieder zur Überfüllung kommt, sollte dies immer mit sozialarbeiterischer oder therapeutischer Begleitung kombiniert werden.Wichtige erste Kontakte:
Hausärztin / Hausarzt – Einstieg in das Hilfesystem
Psychotherapeutische Praxen – Behandlung von Ursachen und Begleiterkrankungen
Sozialpsychiatrischer Dienst (SpDi) – kostenlose, anonyme Beratung, auch Hausbesuche
Ambulant Betreutes Wohnen / Eingliederungshilfe – alltagsnahe Unterstützung
Sozialamt / Wohnungsnotfallhilfe – Schutz vor Wohnungsverlust
Schuldnerberatungsstellen – bei Mietrückständen oder finanziellen Problemen
Selbsthilfegruppen – Austausch ohne Scham, Motivation durch andere Betroffene
Angehörigenberatungen – Informationen und Entlastung für Familienmitglieder
Zusammenfassung.
Die ersten Schritte beim Messie-Syndrom bestehen darin, die Scham zu überwinden und behutsam Hilfe ins Leben zu lassen. Wichtig ist, kleine, erreichbare Ziele zu setzen und mehrere Ebenen gleichzeitig einzubeziehen: psychische Behandlung, soziale Unterstützung und praktische Hilfe im Alltag. Wer rechtzeitig Fachstellen kontaktiert, kann drohenden Wohnungskündigungen vorbeugen, die Lebensqualität verbessern und Schritt für Schritt wieder mehr Ordnung und Sicherheit in den Alltag bringen. -
Das Messie-Syndrom ist häufig mit erheblichen Einschränkungen in der Teilhabe am gesellschaftlichen Lebenverbunden. Viele Betroffene können alltägliche Aufgaben wie Haushaltsführung, Verwaltung von Geld, Kontaktpflege oder die Organisation von Terminen nicht mehr selbständig bewältigen. Hier setzt die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX an.
Voraussetzungen:
Es liegt eine wesentliche seelische Behinderung oder eine drohende Behinderung vor.
Durch die Erkrankung ist die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft erheblich beeinträchtigt.
Ein Antrag beim zuständigen Sozialhilfeträger / Fachbereich Eingliederungshilfe ist erforderlich.
Grundlage für die Bewilligung ist in der Regel eine fachärztliche Stellungnahme sowie ein Hilfeplanverfahren.
Typische Leistungen für Menschen mit Messie-Syndrom:
Ambulant Betreutes Wohnen (ABW): regelmäßige Begleitung in der Wohnung, Unterstützung bei Haushaltsführung, Strukturierung, Behördenkontakten und Krisenbewältigung.
Soziotherapie (nach SGB V, ergänzend): Anleitung und Motivation zur Inanspruchnahme medizinischer und sozialer Hilfen, Koordination der Behandlung.
Tagesstrukturierende Angebote: Besuch einer Tagesstätte oder Teilnahme an Gruppenangeboten, um soziale Isolation zu vermeiden und Tagesrhythmus zu stabilisieren.
Unterstützung bei Behördenangelegenheiten: Hilfe beim Beantragen von Leistungen, beim Umgang mit Vermietern oder bei drohender Kündigung.
Hilfen zur Selbsthilfe: Entwicklung individueller Strategien, wie Aufräumprozesse schrittweise umgesetzt werden können, ohne Überforderung zu erzeugen.
Wirkung für Betroffene und Angehörige:
Die Eingliederungshilfe hilft, eine drohende Wohnungslosigkeit zu verhindern, und unterstützt, den Alltag wieder besser zu bewältigen. Sie entlastet Angehörige, die oft nicht mehr wissen, wie sie helfen können, ohne in Konflikte zu geraten. Gleichzeitig wird die Grundlage geschaffen, dass Betroffene ihre Selbständigkeit zumindest teilweise zurückgewinnen können.Anlaufstellen:
Sozialpsychiatrischer Dienst (SpDi): erste Ansprechstelle, kann Antragstellung begleiten.
Sozialamt / Fachbereich Eingliederungshilfe: zuständig für Bewilligung.
Betreuungsvereine und Beratungsstellen: unterstützen bei rechtlichen und organisatorischen Fragen.
Sozialdienste in Kliniken: helfen, Hilfen direkt während eines Klinikaufenthalts einzuleiten.
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Beim Messie-Syndrom sind Betroffene häufig nicht mehr in der Lage, ihre rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Briefe werden nicht mehr geöffnet, Rechnungen bleiben unbezahlt, Verträge laufen aus oder es entstehen Mietschulden. Auch gesundheitliche Belange werden vernachlässigt, da die Alltagsprobleme die gesamte Aufmerksamkeit beanspruchen. In solchen Situationen kann eine gesetzliche Betreuungnotwendig werden, um die Rechte und Interessen der Betroffenen zu sichern.
Voraussetzungen:
Vorliegen einer psychischen Erkrankung oder einer seelischen Behinderung, die dazu führt, dass eigene Angelegenheiten nicht mehr erledigt werden können (§ 1814 BGB).
Ärztliches Gutachten, das die Notwendigkeit einer Betreuung bestätigt.
Antrag beim Betreuungsgericht (Amtsgericht) – kann von Angehörigen, Behörden oder Fachkräften (z. B. Sozialpsychiatrischer Dienst, Kliniksozialdienst) angeregt werden.
Entscheidung des Gerichts über Einrichtung und Umfang der Betreuung.
Typische Aufgabenkreise bei Messie-Syndrom:
Vermögenssorge: Überwachung von Mietzahlungen, Begleichung von Rechnungen, Umgang mit Mahnungen, Schuldnerberatung.
Wohnungsangelegenheiten: Kommunikation mit Vermietern, Abwendung von Kündigungen, Organisation von Entrümpelungen oder Wohnraumanpassungen.
Gesundheitssorge: Begleitung bei Arztterminen, Zustimmung zu Behandlungen, Motivation zur medizinischen Versorgung.
Behörden- und Sozialleistungsangelegenheiten: Antragstellung für Sozialhilfe, Grundsicherung, Eingliederungshilfe oder Pflegeleistungen.
Anlaufstellen:
Betreuungsgericht (Amtsgericht): prüft die Notwendigkeit und ordnet die Betreuung an.
Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine: beraten Angehörige, schulen ehrenamtliche Betreuer und können selbst Betreuungen übernehmen.
Sozialdienste in Kliniken / Sozialpsychiatrische Dienste: helfen beim Antrag und begleiten das Verfahren.
Wirkung für Betroffene und Angehörige:
Die gesetzliche Betreuung schafft rechtliche Sicherheit. Mietverhältnisse und Finanzen können stabilisiert werden, sodass Wohnungslosigkeit vermieden wird. Gleichzeitig werden gesundheitliche Belange im Blick behalten, und Betroffene bekommen Zugang zu Leistungen, die sie allein nicht beantragen könnten. Angehörige werden entlastet, weil sie nicht ohne rechtliche Grundlage handeln müssen und professionelle Unterstützung erhalten.Besonderheit beim Messie-Syndrom:
Die Betreuung ist keine Strafe und kein Zwang. Sie soll den Betroffenen helfen, ihre Lebensgrundlage zu sichern und Überforderung zu verringern. Wichtig ist, die Betreuung möglichst eng mit ambulanten Hilfen (z. B. Eingliederungshilfe, Sozialpsychiatrischer Dienst) zu verzahnen, damit nicht nur die rechtlichen Dinge geklärt sind, sondern auch die praktische Alltagsbewältigung gelingt. -
Beim Messie-Syndrom geraten Betroffene oft in finanzielle Schwierigkeiten. Durch den Verlust der Alltagsstruktur werden Rechnungen nicht bezahlt, Mietschulden häufen sich an oder Verträge laufen unbemerkt weiter. Hinzu kommt, dass manche Betroffene aufgrund psychischer Erkrankungen nicht oder nur eingeschränkt erwerbstätig sind. Dadurch entstehen schnell Überschuldung, Mahnverfahren und die Gefahr einer Wohnungskündigung.
Wichtige Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten:
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII): wenn Betroffene dauerhaft nicht arbeitsfähig sind und die Rente oder das Einkommen nicht zum Leben reicht.
Bürgergeld (SGB II): für arbeitsfähige Betroffene, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können.
Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII): wenn Bürgergeld oder Grundsicherung nicht greifen.
Hilfen zur Unterkunft und Heizung: Kosten für Miete und Nebenkosten können vom Jobcenter oder Sozialamt übernommen werden, wenn eine Bedarfsberechtigung besteht.
Schuldnerberatung: Unterstützung bei der Sichtung von Unterlagen, Erstellung eines Haushaltsplans, Verhandlungen mit Gläubigern und – falls nötig – Begleitung in ein Verbraucherinsolvenzverfahren.
Hilfen in akuten Notlagen: Sozialämter können einmalige Hilfen gewähren, z. B. für notwendige Haushaltsgegenstände, Umzüge oder Wohnraumsicherung.
Eingliederungshilfe (SGB IX): wird häufig parallel benötigt, um den Alltag zu stabilisieren und Verschuldung durch Überforderung vorzubeugen.
Anlaufstellen:
Jobcenter (Bürgergeld)
Sozialamt (Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen zur Unterkunft, Eingliederungshilfe)
Schuldnerberatungsstellen (oft bei Caritas, Diakonie oder Verbraucherzentralen)
Sozialpsychiatrischer Dienst (Beratung und Begleitung, Vermittlung an weitere Stellen)
Gesetzliche Betreuer (falls vorhanden), die Finanzen sichern und Hilfen beantragen können
Wirkung für Betroffene und Angehörige:
Finanzielle Hilfen verhindern, dass Menschen durch Mietschulden oder unbezahlte Rechnungen ihre Wohnung verlieren und in die Wohnungslosigkeit abrutschen. Sie schaffen Stabilität und ermöglichen, dass Betroffene wieder Zugang zu Therapie und Alltagsunterstützung finden. Angehörige werden entlastet, da sie nicht mehr allein versuchen müssen, Mahnungen oder Schuldenprobleme zu regeln.Besonderheit beim Messie-Syndrom:
Finanzielle Hilfen greifen nur dann nachhaltig, wenn sie mit sozialarbeiterischer Begleitung verbunden sind. Ein geregeltes Einkommen oder eine übernommene Miete nützt wenig, wenn Betroffene weiterhin Post nicht öffnen oder Zahlungen vergessen. Deshalb ist die Kombination von Schuldnerberatung, gesetzlicher Betreuung und Eingliederungshilfe besonders wichtig.