Suchterkrankungen - Stoffgebunden
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Suchterkrankungen, die sich auf den Konsum von psychoaktiven Substanzen beziehen, zählen zu den häufigsten psychischen Erkrankungen. Dazu gehören Abhängigkeiten von Alkohol, Medikamenten (z. B. Beruhigungsmittel, Schmerzmittel), Nikotin und illegalen Drogen wie Cannabis, Kokain, Heroin oder Amphetamine. Charakteristisch ist, dass der Konsum nicht mehr kontrolliert werden kann und trotz negativer Folgen fortgesetzt wird.
Eine stoffgebundene Sucht entwickelt sich meist schleichend. Anfangs steht der Konsum häufig für Entspannung, Geselligkeit oder Leistungssteigerung. Mit der Zeit treten Toleranzentwicklungen auf – Betroffene brauchen immer größere Mengen, um die gewünschte Wirkung zu erreichen. Gleichzeitig kommt es zu Entzugssymptomen, wenn die Substanz nicht mehr verfügbar ist: innere Unruhe, Schwitzen, Zittern, Schlafstörungen, Angst oder depressive Verstimmungen.
Typisch ist, dass das gesamte Leben zunehmend um die Beschaffung und den Konsum der Substanz kreist. Arbeit, Ausbildung, Familie und soziale Kontakte treten in den Hintergrund. Viele Betroffene leiden unter Scham und Schuldgefühlen, weil sie trotz guter Vorsätze immer wieder konsumieren. Häufig treten Körper- und Folgeerkrankungen auf – etwa Leberschäden bei Alkoholabhängigkeit, Herz-Kreislauf-Erkrankungen bei Kokain oder Infektionen bei intravenösem Drogenkonsum.
Auch Angehörige sind stark betroffen. Sie erleben, wie ein nahestehender Mensch sich verändert, unzuverlässig wird oder durch den Konsum unberechenbar reagiert. Häufig kommt es zu Vertrauensverlust, Streit und Belastung der gesamten Familie. Partner oder Eltern schwanken zwischen dem Versuch zu helfen und dem Bedürfnis, sich abzugrenzen. Kinder von suchtkranken Eltern sind besonders gefährdet, selbst psychisch zu erkranken oder in problematische Verhaltensmuster zu geraten.
Hilfen und Behandlungsmöglichkeiten:
Entzugsbehandlung (Akutbehandlung): In einer Klinik oder Fachabteilung werden die körperlichen Entzugssymptome behandelt und medizinisch überwacht.
Entwöhnungsbehandlung (Rehabilitation): Nach dem Entzug folgt eine längerfristige Therapie, stationär oder ambulant, die auf Abstinenz, Rückfallprophylaxe und Lebensneuaufbau zielt.
Psychotherapie: Verhaltenstherapeutische, tiefenpsychologische oder systemische Verfahren helfen, die Ursachen zu verstehen und neue Strategien zu entwickeln.
Selbsthilfegruppen: (z. B. Anonyme Alkoholiker, Blaues Kreuz, Kreuzbund) sind eine wichtige Stütze, um Rückfällen vorzubeugen und Halt in einer Gemeinschaft zu finden.
Medikamentöse Unterstützung: In manchen Fällen kommen Medikamente zur Rückfallprophylaxe oder zur Substitution (z. B. Methadon oder Buprenorphin bei Opiatabhängigkeit) zum Einsatz.
Sozialarbeiterische Hilfe: Unterstützung bei Anträgen, Schuldenregulierung, Wohnungssicherung und beruflicher Wiedereingliederung. Gerade im Alltag ist dies oft entscheidend, um Stabilität aufzubauen.
Suchterkrankungen sind also komplexe, chronische Erkrankungen, die Körper, Psyche, Alltag und soziale Beziehungen betreffen. Doch sie sind behandelbar: Mit einer Kombination aus medizinischer Versorgung, Psychotherapie, sozialer Unterstützung und Selbsthilfe kann es gelingen, Abstinenz zu erreichen und ein stabiles Leben ohne Suchtmittel aufzubauen.
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Der erste Schritt in die Behandlung einer Suchterkrankung ist oft der schwerste. Viele Betroffene verdrängen lange Zeit, dass sie abhängig geworden sind, oder sie glauben, den Konsum noch selbst kontrollieren zu können. Häufig kommen Scham, Schuldgefühle und die Angst vor Stigmatisierung hinzu. Auch Angehörige zögern manchmal, das Thema anzusprechen, aus Sorge, die Beziehung zu belasten. Trotzdem ist es entscheidend, frühzeitig Hilfe zu suchen – je länger die Abhängigkeit besteht, desto schwieriger wird die Behandlung.
Medizinische und therapeutische Anlaufstellen
Hausarzt oder Hausärztin: Für viele der erste Ansprechpartner. Er oder sie kann körperliche Folgen einschätzen, erste Blutuntersuchungen machen und eine Überweisung an Fachstellen vornehmen. Viele Hausärzte sind zudem bereit, den ersten Kontakt zu einer Entzugs- oder Beratungsstelle herzustellen.
Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie: Sie können die Diagnose einer Abhängigkeit stellen, körperliche und psychische Begleiterkrankungen behandeln und Medikamente zur Entzugsbegleitung oder Substitution verschreiben.
Suchttherapeuten und Psychologische Psychotherapeuten: Sie bieten spezialisierte Therapien an, die auf Rückfallprophylaxe, Bearbeitung von Ursachen und Aufbau eines abstinenten Lebens zielen.
Spezialisierte Angebote
Suchtberatungsstellen: Sie sind in fast allen Städten und Landkreisen vorhanden (oft bei Caritas, Diakonie, AWO oder spezialisierten Vereinen). Hier können Betroffene und Angehörige anonym und kostenlos Informationen, Beratung und Begleitung erhalten. Die Fachkräfte unterstützen beim nächsten Schritt – sei es eine Entgiftung, eine stationäre Entwöhnung oder ambulante Hilfe.
Entgiftungsstationen in Kliniken: Sie bieten eine medizinisch überwachte Behandlung, um den körperlichen Entzug sicher zu durchlaufen. Hier wird der Grundstein für die weitere Therapie gelegt.
Fachkliniken für Suchttherapie: Nach der Entgiftung folgt häufig eine Entwöhnungsbehandlung. Sie dauert mehrere Wochen oder Monate und zielt darauf ab, die Abhängigkeit nachhaltig zu überwinden.
Substitutionsambulanzen (bei Opiatabhängigkeit): Hier können Medikamente wie Methadon oder Buprenorphin verschrieben werden, die das Verlangen nach der Droge verringern und gesundheitliche Risiken (z. B. Infektionen) senken.
Soziale und psychosoziale Anlaufstellen
Sozialpsychiatrische Dienste: Bieten niedrigschwellige Unterstützung, Krisenintervention und Vermittlung in weitere Hilfen. Sie sind auch für Angehörige eine erste Adresse.
Selbsthilfegruppen: Gemeinschaften wie die Anonymen Alkoholiker (AA), der Blaues Kreuz, der Kreuzbund oder Narcotics Anonymous sind eine tragende Säule der Suchtbehandlung. Hier treffen Betroffene auf Menschen mit ähnlichen Erfahrungen, finden Verständnis und Motivation, um abstinent zu bleiben.
Betreuungsvereine und Schuldnerberatungsstellen: Gerade wenn durch die Sucht Schulden entstanden sind oder rechtliche Probleme auftreten, können diese Stellen wichtige Unterstützung leisten.
In akuten Krisen
Wenn akute Gesundheitsgefahr durch Überdosis, Entzug oder schwere körperliche Folgen besteht, muss sofort der Rettungsdienst (112) gerufen werden.
Bei starker Krise oder Suizidgedanken können Betroffene sich direkt in einer psychiatrischen Klinikvorstellen oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) anrufen.
Auch die Telefonseelsorge (0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222) ist rund um die Uhr erreichbar und bietet anonym Unterstützung.
Fazit
Der Weg aus der Sucht beginnt mit dem Mut, Hilfe zu suchen. Es gibt ein dichtes Netz an Anlaufstellen – von Hausärzten und Beratungsstellen über spezialisierte Kliniken bis hin zu Selbsthilfegruppen. Niemand muss diesen Weg allein gehen. Je früher Unterstützung in Anspruch genommen wird, desto besser sind die Chancen, Abstinenz zu erreichen und ein stabiles Leben aufzubauen.
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Eine stoffgebundene Suchterkrankung wirkt sich fast immer stark auf die soziale Teilhabe und Lebensführung aus. Manche Betroffene verlieren durch den Konsum ihre Arbeit, brechen Ausbildungen ab oder geraten in Konflikte mit Familie, Freunden und Behörden. Hinzu kommen häufig Wohnungsverlust, Verschuldung oder Isolation. In solchen Fällen kann die Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) eine wichtige Unterstützung sein.
Wann besteht Anspruch?
Eine Suchterkrankung kann als seelische Behinderung anerkannt werden, wenn sie langfristig zu erheblichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und Teilhabe führt. Entscheidend ist nicht die Diagnose „Abhängigkeit“ allein, sondern die Frage, ob Betroffene dauerhaft im Alltag eingeschränkt sind. Typisch ist das bei chronischem Verlauf, mehrfachen Rückfällen und wenn weitere psychische Erkrankungen hinzukommen (z. B. Depression, Persönlichkeitsstörungen, Psychosen).
Typische Einschränkungen
Schwierigkeiten, eine Wohnung zu halten oder den Haushalt zu führen, wenn der Alltag vom Konsum bestimmt wird.
Verlust von Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen durch unzuverlässiges Verhalten, Leistungsabfall oder Konflikte.
Überforderung im Umgang mit Behörden, Anträgen oder Finanzen.
Rückzug aus sozialen Kontakten, Vereinsamung oder instabile Beziehungen.
Hohe Verschuldung durch Substanzkonsum.
Mögliche Leistungen der Eingliederungshilfe
Ambulant betreutes Wohnen: Unterstützung bei der Alltagsbewältigung, Haushaltsführung und beim Umgang mit Behörden.
Tagesstätten oder tagesstrukturierende Angebote: Feste Abläufe, Beschäftigung und soziale Kontakte als Alternative zum suchtgeprägten Alltag.
Assistenzleistungen: Begleitung zu Terminen, Unterstützung beim Einkaufen oder bei Freizeitaktivitäten.
Sozialpädagogische Hilfen: Hilfe beim Aufbau von Tagesstrukturen, beim Umgang mit Konflikten und bei der Krisenprävention.
Berufliche Teilhabe: Umschulungen, Trainingsmaßnahmen oder Integrationshilfen, wenn der alte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
Besondere Wohnformen: Wohngruppen oder betreute Wohnheime für suchtkranke Menschen, wenn eigenständiges Wohnen (noch) nicht möglich ist.
Antragstellung und Verfahren
Zuständig sind die Sozialämter oder die jeweiligen Eingliederungshilfeträger.
Es erfolgt eine Bedarfsermittlung, oft mit standardisierten Verfahren (z. B. Metzler, BEI_NRW, ITP).
Notwendig ist ein ärztliches oder suchttherapeutisches Gutachten, das die Einschränkungen beschreibt.
Leistungen sind individuell zugeschnitten und werden regelmäßig überprüft.
Nutzen für Betroffene und Angehörige
Eingliederungshilfe gibt Betroffenen Stabilität im Alltag und unterstützt sie dabei, sich ein Leben außerhalb der Sucht aufzubauen.
Sie verhindert Wohnungslosigkeit und Vereinsamung und bietet Strukturen, die Rückfällen entgegenwirken.
Angehörige werden entlastet, weil sie nicht mehr allein für Organisation, Alltagsbewältigung und Krisenmanagement zuständig sind.
Fazit:
Eingliederungshilfe ist bei Suchterkrankungen ein zentraler Baustein, um die Rückkehr in ein selbstbestimmtes und stabiles Leben zu ermöglichen. Sie ergänzt die medizinische und therapeutische Behandlung, indem sie den Alltag absichert und die gesellschaftliche Teilhabe fördert. -
Nicht jede Suchterkrankung führt automatisch zu Pflegebedürftigkeit. Viele Betroffene können trotz Abhängigkeit ihren Alltag noch selbstständig bewältigen. Die Pflegeversicherung kommt dann ins Spiel, wenn die Suchterkrankung so schwer und chronisch verläuft, dass dauerhafte Einschränkungen der Selbstständigkeit entstehen und regelmäßige Unterstützung im Alltag erforderlich ist.
Wann kann Pflegebedürftigkeit vorliegen?
Körperliche Folgeschäden: Langjähriger Alkoholkonsum kann zu Leberzirrhose, Nervenschäden oder schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen. Drogenkonsum kann zu Infektionen (z. B. Hepatitis, HIV), neurologischen Schäden oder chronischen Schmerzen führen.
Kognitive Einschränkungen: Manche Betroffene entwickeln bleibende Gedächtnis- oder Konzentrationsstörungen (z. B. Korsakow-Syndrom bei Alkoholabhängigkeit).
Psychische Instabilität: Starke Stimmungsschwankungen, Antriebslosigkeit oder Impulsdurchbrüche können dazu führen, dass Betroffene alltägliche Aufgaben nicht mehr zuverlässig erledigen.
Soziale Desintegration: Bei jahrelangem Substanzmissbrauch verlieren Betroffene oft Strukturen, sodass Unterstützung bei Ernährung, Körperpflege oder Mobilität nötig wird.
Typische Situationen
Herr K. leidet nach jahrzehntelangem Alkoholkonsum an einem Korsakow-Syndrom. Er vergisst, Mahlzeiten einzunehmen und Rechnungen zu bezahlen. Angehörige müssen ihn täglich unterstützen. → Pflegegrad wird anerkannt.
Frau M. hat durch langjährige Heroinabhängigkeit schwere körperliche Schäden und ist kaum noch mobil. Sie benötigt Hilfe bei Körperpflege, Einkäufen und Arztbesuchen.
Herr S. ist durch Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit so geschwächt, dass er ohne Unterstützung keine regelmäßige Tagesstruktur mehr aufbauen kann. Ein Pflegedienst übernimmt Grundpflege und Erinnerung an Medikamenteneinnahme.
Mögliche Leistungen der Pflegeversicherung
Pflegegeld für Angehörige, wenn diese regelmäßig unterstützen.
Pflegesachleistungen durch ambulante Pflegedienste (z. B. Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung oder Tagesstruktur).
Entlastungsbetrag (125 € monatlich) für Alltagshilfen oder betreuende Angebote.
Kurzzeit- und Verhinderungspflege, wenn Angehörige vorübergehend entlastet werden müssen.
Tagespflegeeinrichtungen, die zusätzliche Struktur und Betreuung bieten.
Abgrenzung zur Eingliederungshilfe
Pflegeversicherung: Hilft, wenn Betroffene alltägliche Grundbedürfnisse wie Körperpflege, Ernährung oder Mobilität nicht mehr selbstständig erfüllen können.
Eingliederungshilfe: Unterstützt die gesellschaftliche Teilhabe (z. B. Arbeit, Freizeit, soziale Kontakte).
→ Bei schweren Suchterkrankungen werden häufig beide Systeme kombiniert.
Fazit
Die Pflegeversicherung ist bei Suchterkrankungen nicht die Regel, aber bei chronischen, schweren Verläufen ein wichtiger Baustein. Sie entlastet Angehörige, stellt die Grundversorgung sicher und ergänzt medizinische und soziale Hilfen.
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Krankengeld
Wenn Betroffene aufgrund der Sucht oder einer Behandlung länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind, zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Es beträgt in der Regel 70 % des Bruttogehalts (max. 90 % des Nettogehalts) und wird bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gewährt.
Beispiel: Herr L. ist wegen einer Alkoholabhängigkeit mehrere Monate in stationärer Behandlung. Während dieser Zeit erhält er Krankengeld.Übergangsgeld während einer Rehabilitation
Bei einer medizinischen oder beruflichen Reha zahlt die Rentenversicherung Übergangsgeld, damit der Lebensunterhalt gesichert bleibt.
Beispiel: Frau K. nimmt an einer sechsmonatigen Entwöhnungsbehandlung in einer Fachklinik teil. Währenddessen erhält sie Übergangsgeld von der Rentenversicherung.Erwerbsminderungsrente
Wenn die Suchterkrankung so schwer ist, dass dauerhaft weniger als sechs Stunden (teilweise Erwerbsminderung) oder weniger als drei Stunden (volle Erwerbsminderung) täglich gearbeitet werden kann, besteht Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.
Beispiel: Herr S. leidet nach jahrzehntelangem Alkoholmissbrauch an schweren Nervenschäden und einem Korsakow-Syndrom. Er kann dauerhaft nicht mehr arbeiten und erhält eine volle Erwerbsminderungsrente.Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld (ALG II)
Wenn die Arbeitsfähigkeit grundsätzlich noch besteht, aber aktuell keine Beschäftigung möglich ist, können Leistungen vom Arbeitsamt oder Jobcenter beantragt werden. Bürgergeld sichert langfristig das Existenzminimum, wenn keine andere Absicherung greift.Grad der Behinderung (GdB)
Schwere Suchterkrankungen mit erheblichen gesundheitlichen Folgen können zu einem GdB führen. Ab 50 gilt man als schwerbehindert. Damit verbunden sind Steuerfreibeträge, besonderer Kündigungsschutz und weitere Nachteilsausgleiche.
Beispiel: Frau P. erhält aufgrund ihrer langjährigen Medikamentenabhängigkeit und der daraus resultierenden kognitiven Einschränkungen einen GdB von 60.Sozialhilfe (SGB XII)
Wenn keine Erwerbsfähigkeit mehr besteht und auch keine ausreichende Rente gezahlt wird, können Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII gewährt werden.
Ergänzende Unterstützungen
Wohngeld, wenn Einkommen oder Sozialleistungen nicht ausreichen, um die Miete zu decken.
Schuldnerberatung, da Suchterkrankungen oft mit erheblichen finanziellen Problemen verbunden sind. Hier können Ratenpläne erstellt und Wege zur Entschuldung aufgezeigt werden.
Opferentschädigungsgesetz (OEG): In seltenen Fällen, wenn die Sucht durch Gewalterfahrungen oder Missbrauch im Zusammenhang steht.
Fazit
Finanzielle Hilfen sichern das Überleben in einer Zeit, in der die Suchterkrankung Arbeit und Einkommen unmöglich macht. Entscheidend ist eine frühe Beratung, um die richtige Leistung zu beantragen und die Übergänge zwischen Krankengeld, Reha, Erwerbsminderungsrente oder Bürgergeld nahtlos zu gestalten.
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Nicht alle Menschen mit einer Suchterkrankung benötigen eine gesetzliche Betreuung. Viele schaffen es mit Entzugs- und Rehabehandlungen, Selbsthilfegruppen und sozialarbeiterischer Unterstützung, ihren Alltag wieder selbst zu organisieren. Doch in schweren oder chronischen Fällen kann die Abhängigkeit so stark sein, dass Betroffene ihre Angelegenheiten nicht mehr zuverlässig regeln können. Besonders häufig geschieht dies, wenn Folgeerkrankungenwie das Korsakow-Syndrom (Gedächtnisstörungen nach Alkoholabhängigkeit), schwere Depressionen oder Psychosen hinzukommen.
Typische Situationen
Post und behördliche Schreiben werden nicht mehr geöffnet, Leistungen gehen verloren.
Mietzahlungen oder Rechnungen bleiben aus, sodass Wohnungsverlust droht.
Geld wird vollständig für Suchtmittel ausgegeben, andere notwendige Ausgaben bleiben liegen.
Arzt- oder Therapietermine werden nicht wahrgenommen, weil die Sucht das gesamte Handeln bestimmt.
Betroffene verlieren den Überblick über ihre Finanzen oder sind kognitiv so eingeschränkt, dass sie ihre Angelegenheiten nicht mehr überblicken.
In solchen Fällen kann eine gesetzliche Betreuung helfen, die wichtigsten Lebensbereiche zuverlässig abzusichern.
Was eine gesetzliche Betreuung bedeutet
Eine gesetzliche Betreuung wird vom Betreuungsgericht angeordnet und umfasst nur die Bereiche, in denen Unterstützung wirklich notwendig ist. Typische Aufgabenkreise bei Suchterkrankungen sind:
Gesundheitssorge: Sicherstellung, dass Arzttermine und Therapien wahrgenommen werden.
Behördenangelegenheiten: Unterstützung beim Stellen von Anträgen (z. B. Krankenkasse, Jobcenter, Rentenversicherung).
Vermögenssorge: Verwaltung der Finanzen, Vermeidung von Schulden und Sicherstellung, dass Geld nicht ausschließlich für Suchtmittel ausgegeben wird.
Wohnungsangelegenheiten: Sicherung der Miete, Kündigungsschutz, Hilfe bei Wohnungssuche oder Umzügen.
Das Ziel ist Schutz und Unterstützung, nicht Entmündigung. Betroffene behalten in allen anderen Lebensbereichen ihre Selbstbestimmung.
Beispiele
Herr A. mit jahrzehntelanger Alkoholabhängigkeit leidet am Korsakow-Syndrom. Er vergisst regelmäßig, Rechnungen zu bezahlen und gefährdet dadurch seinen Wohnraum. Sein gesetzlicher Betreuer sorgt für die Mietzahlungen und übernimmt die Kommunikation mit Behörden.
Frau B. mit langjähriger Opiatabhängigkeit gibt ihr gesamtes Geld für Drogen aus. Ihr Betreuer verwaltet die Finanzen, sodass Lebensmittel, Miete und Strom gesichert sind.
Herr C. verweigert aus Scham jegliche Behördenkontakte. Sein Betreuer beantragt für ihn Leistungen, sodass er Anspruch auf Krankenkasse und Sozialhilfe nicht verliert.
Ablauf der Einrichtung
Anregung: Die Betreuung kann durch Betroffene selbst, Angehörige oder Fachkräfte angeregt werden.
Prüfung durch das Gericht: Ein ärztliches Gutachten klärt, ob die Betreuung notwendig ist.
Bestellung eines Betreuers: Das Gericht legt die Aufgabenkreise fest.
Regelmäßige Überprüfung: Alle paar Jahre wird geprüft, ob die Betreuung angepasst oder aufgehoben werden kann.
Wirkung der Betreuung
Schutz vor Überforderung: Wichtige Angelegenheiten werden zuverlässig geregelt.
Sicherung der Existenz: Wohnung, Sozialleistungen und medizinische Versorgung bleiben erhalten.
Entlastung der Angehörigen: Familien müssen nicht allein die Verantwortung tragen.
Stärkung der Stabilität: Betroffene können sich besser auf ihre Behandlung und Stabilisierung konzentrieren, ohne zusätzlich durch offene Rechnungen oder Behördenprobleme belastet zu sein.