Autismus-Spektrum-Störungen
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Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) sind entwicklungsneurologische Besonderheiten, die sich durch Schwierigkeiten in der sozialen Kommunikation und Interaktion sowie durch ein eingeschränktes, oft stark wiederholendes Verhaltensmuster auszeichnen. Sie treten in sehr unterschiedlicher Ausprägung auf – vom frühkindlichen Autismus über das Asperger-Syndrom bis hin zu hochfunktionalem Autismus. Heute werden alle Erscheinungsformen unter dem Begriff „Autismus-Spektrum-Störung“ zusammengefasst.
Typische Merkmale
Kommunikation und Interaktion: Betroffene haben oft Schwierigkeiten, nonverbale Signale (Mimik, Gestik, Tonfall) zu verstehen. Gespräche können wörtlich genommen werden, Ironie oder Doppeldeutigkeiten sind schwer nachvollziehbar.
Soziales Verhalten: Viele Autist:innen tun sich schwer, Kontakte zu knüpfen und Freundschaften zu pflegen. Sie wirken manchmal distanziert, obwohl sie sich Nähe wünschen.
Interessen und Routinen: Starke Interessen an bestimmten Themen, detailgenaue Beschäftigung und das Bedürfnis nach festen Routinen sind typisch. Veränderungen im Alltag können große Verunsicherung auslösen.
Sinneswahrnehmungen: Viele reagieren sehr sensibel auf Geräusche, Licht, Gerüche oder Berührungen. Reizüberflutung kann zu Rückzug oder Überforderung führen.
Auswirkungen im Alltag
Die Schwierigkeiten wirken sich auf viele Lebensbereiche aus: Schule, Ausbildung, Arbeit, Freizeit und Beziehungen. Kinder mit Autismus benötigen oft spezielle Förderung, Erwachsene Unterstützung im Alltag oder am Arbeitsplatz. Gleichzeitig bringen viele Menschen im Spektrum besondere Stärken mit – z. B. außergewöhnliche Detailgenauigkeit, logisches Denken oder hohe Ausdauer bei Lieblingsthemen.
Belastungen für Angehörige
Eltern und Geschwister sind oft stark gefordert, weil sie alltäglich Rücksicht auf besondere Bedürfnisse nehmen müssen. Sie müssen häufig mit Institutionen wie Schulen, Jugendhilfe oder Integrationsdiensten verhandeln, um passende Unterstützung zu erhalten. Geschwisterkinder erleben manchmal Spannungen, weil viel Aufmerksamkeit auf das autistische Kind gerichtet ist.
Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten
Frühförderung und Heilpädagogik bei Kindern, um soziale und kommunikative Fähigkeiten zu entwickeln.
Ergotherapie, Logopädie und Verhaltenstherapie, um Alltagssituationen besser zu bewältigen.
Autismus-spezifische Beratungsstellen, die Informationen, Training und Austausch bieten.
Schule und Ausbildung: Nachteilsausgleiche, Schulbegleiter oder sonderpädagogische Unterstützung können Teilhabe sichern.
Arbeitswelt: Unterstützte Beschäftigung, Integrationsfachdienste und Werkstätten für behinderte Menschen, wenn reguläre Arbeit nicht möglich ist.
Sozialarbeiterische Unterstützung: Hilfe bei Anträgen, Eingliederungshilfe, Pflegeleistungen oder der Organisation von Assistenz.
Fazit
Autismus ist keine Krankheit im klassischen Sinn, sondern eine besondere Art, die Welt wahrzunehmen und zu verarbeiten. Die Herausforderungen sind vielfältig – ebenso wie die Stärken. Entscheidend ist eine individuell zugeschnittene Unterstützung, die Selbstständigkeit und Teilhabe ermöglicht, ohne die Persönlichkeit zu verändern.
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Der Weg zu einer Diagnose und passender Unterstützung bei Autismus-Spektrum-Störungen ist oft lang und anspruchsvoll. Viele Betroffene und Angehörige spüren früh, dass „etwas anders“ ist, erhalten aber erst nach Jahren eine klare Diagnose. Deshalb sind frühzeitige Abklärung und Beratung besonders wichtig.
Für Kinder und Jugendliche
Kinderärzte und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie: Sie sind oft die ersten Anlaufstellen, wenn Eltern Entwicklungsbesonderheiten bemerken.
Frühförderstellen: Unterstützen bei Auffälligkeiten in Sprache, Motorik, Sozialverhalten und können auf eine Autismus-Diagnostik hinweisen.
Schulen und Kindergärten: Pädagogische Fachkräfte erkennen oft Schwierigkeiten in der sozialen Interaktion. Über den schulpsychologischen Dienst können weitere Abklärungen angestoßen werden.
Autismus-Ambulanzen: Spezialisierte Zentren für Diagnostik, Beratung und Therapie. Sie arbeiten interdisziplinär und bieten auch Schulungen für Eltern und Fachkräfte an.
Für Erwachsene
Hausärzte sind oft der erste Schritt und können Überweisungen zu Fachärzten oder Ambulanzen ausstellen.
Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie führen diagnostische Abklärungen durch oder leiten an spezialisierte Einrichtungen weiter.
Autismus-Beratungsstellen (meist von Vereinen oder Selbsthilfeorganisationen getragen) bieten Unterstützung im Alltag, Hilfen bei Anträgen und Kontakte zu Selbsthilfegruppen.
Integrationsfachdienste beraten zur Teilhabe am Arbeitsleben, zu Nachteilsausgleichen und zur Arbeitsplatzanpassung.
Allgemeine Beratungs- und Unterstützungsangebote
Sozialpsychiatrische Dienste unterstützen bei Alltagsproblemen, Behördengängen und Krisensituationen.
Selbsthilfegruppen (für Betroffene und Angehörige) bieten Austausch und gegenseitige Unterstützung.
Elternvereine und Autismus-Verbände informieren über Rechte, Fördermöglichkeiten und aktuelle Forschung.
In Krisensituationen
Bei akuter psychischer Überlastung oder Suizidgedanken: sofort den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117)oder in Notfällen den Rettungsdienst (112) rufen.
Auch die Telefonseelsorge (0800 111 0 111 / 0800 111 0 222) bietet rund um die Uhr anonym Unterstützung.
Fazit
Die ersten Schritte bei Autismus-Spektrum-Störungen bestehen darin, eine fachgerechte Diagnose zu erhalten und sich frühzeitig über individuelle Hilfen zu informieren. Je schneller Unterstützungsangebote eingebunden werden, desto besser können Betroffene und Angehörige ihren Alltag gestalten und Krisen vermeiden.
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Autismus-Spektrum-Störungen können die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erheblich einschränken. Betroffene haben oft Schwierigkeiten, alltägliche Anforderungen selbstständig zu bewältigen: soziale Kontakte, Schule, Ausbildung, Beruf oder Wohnen. Hier setzt die Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) an.
Wann besteht Anspruch?
Ein Anspruch auf Eingliederungshilfe besteht, wenn die Autismus-Spektrum-Störung als seelische Behinderung dazu führt, dass die selbstständige Lebensführung oder die Teilhabe an Bildung, Arbeit oder sozialem Leben dauerhaft wesentlich eingeschränkt ist. Dabei geht es nicht um die Diagnose allein, sondern um die tatsächlichen Auswirkungen auf den Alltag.
Typische Einschränkungen
Überforderung in sozialen Situationen (z. B. Schule, Arbeitsplatz, Behördenkontakte).
Schwierigkeiten, selbstständig zu wohnen oder den Haushalt zu führen.
Verlust von Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen aufgrund mangelnder sozialer Kompetenzen oder fehlender Struktur.
Rückzug und Vereinsamung, weil soziale Kontakte schwerfallen.
Reizüberflutung in öffentlichen Räumen, die zu massiven Stressreaktionen führt.
Mögliche Leistungen der Eingliederungshilfe
Ambulant betreutes Wohnen: Unterstützung beim Alltag, bei Behördenangelegenheiten und im Haushalt.
Schul- oder Studienassistenz: Begleitung im Unterricht oder an der Hochschule, um Lernen und soziale Integration zu ermöglichen.
Arbeitsassistenz: Unterstützung am Arbeitsplatz oder Übergang in eine Werkstatt für behinderte Menschen, wenn reguläre Arbeit nicht möglich ist.
Tagesstätten oder Tagesstrukturangebote: Schaffen feste Abläufe und soziale Kontakte.
Assistenzleistungen: Begleitung zu Freizeitaktivitäten, Terminen oder zur Förderung sozialer Kontakte.
Besondere Wohnformen: Wohngruppen für Menschen mit Autismus, wenn eigenständiges Wohnen nicht möglich ist.
Antragstellung und Verfahren
Zuständig sind die Sozialämter oder je nach Bundesland die Eingliederungshilfeträger.
Grundlage ist eine Bedarfsermittlung, häufig mit standardisierten Verfahren (z. B. Metzler, BEI_NRW, ITP).
Notwendig ist ein fachärztliches oder psychologisches Gutachten, das die Auswirkungen der Autismus-Spektrum-Störung beschreibt.
Leistungen werden individuell zugeschnitten und regelmäßig überprüft.
Beispiele
Herr L., ein junger Mann mit Asperger-Syndrom, bricht seine Ausbildung ab, weil er mit den sozialen Anforderungen überfordert ist. → Er erhält Unterstützung durch einen Integrationsfachdienst und eine Arbeitsassistenz.
Frau M. lebt allein, kommt aber mit Behördenpost, Finanzen und Haushalt nicht zurecht. → Ambulant betreutes Wohnen unterstützt sie, ihren Alltag zu organisieren.
Kind N. besucht die Regelschule, benötigt aber eine Begleitperson, die in Pausen und im Unterricht unterstützt. → Eingliederungshilfe in Form einer Schulassistenz wird bewilligt.
Fazit
Die Eingliederungshilfe ist bei Autismus-Spektrum-Störungen ein zentrales Instrument, um Selbstständigkeit und gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Sie entlastet Familien, schafft Strukturen und ermöglicht Betroffenen ein Leben, das ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen entspricht.
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Autismus-Spektrum-Störungen führen nicht automatisch zu Pflegebedürftigkeit. Viele Betroffene können – je nach Ausprägung – ihren Alltag weitgehend selbstständig gestalten. Die Pflegeversicherung kommt dann ins Spiel, wenn die Besonderheiten so ausgeprägt sind, dass dauerhafte Einschränkungen der Selbstständigkeit in mehreren Lebensbereichen bestehen und regelmäßig Unterstützung notwendig ist.
Wann kann Pflegebedürftigkeit vorliegen?
Kinder und Jugendliche: Sie benötigen oft intensive Begleitung im Alltag, etwa bei Körperpflege, Anziehen, Essen oder im Schulalltag, weil Routinen allein nicht ausreichen oder Überforderungen schnell zu Krisen führen.
Erwachsene mit stark ausgeprägtem Autismus: Manche sind nicht in der Lage, eigenständig zu kochen, einzukaufen oder sich in der Öffentlichkeit zu orientieren. Auch Kommunikation mit Ärzten oder Behörden kann ohne Hilfe nicht funktionieren.
Zusätzliche psychische Erkrankungen: Wenn Depressionen, Angststörungen oder aggressive Durchbrüche hinzukommen, kann die Selbstständigkeit weiter eingeschränkt sein.
Schwere Reizüberflutung oder Selbstverletzungen: In manchen Fällen benötigen Betroffene dauerhafte Begleitung, um sich im Alltag sicher bewegen zu können.
Typische Situationen
Kind A. benötigt morgens und abends Unterstützung beim Anziehen und Zähneputzen, da es Abläufe allein nicht bewältigen kann.
Herr B. meidet aufgrund von Reizüberflutung Supermärkte und öffentliche Verkehrsmittel. Eine Begleitperson unterstützt ihn beim Einkaufen und bei Wegen zum Arzt.
Frau C. kann Mahlzeiten nicht selbstständig zubereiten und vergisst oft zu essen. Ein Pflegedienst hilft, Ernährung und Tagesstruktur sicherzustellen.
Mögliche Leistungen der Pflegeversicherung
Pflegegeld: Wenn Angehörige regelmäßig unterstützen.
Pflegesachleistungen: Unterstützung durch ambulante Pflegedienste, z. B. bei Körperpflege, Ernährung oder Alltagsbegleitung.
Entlastungsbetrag (125 € monatlich): Kann für Alltagsbegleitung, Freizeitassistenz oder Unterstützung im Haushalt genutzt werden.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Wenn Angehörige zeitweise entlastet werden müssen.
Tages- oder Nachtpflege: Bietet zusätzliche Struktur und Entlastung für Familien.
Abgrenzung zur Eingliederungshilfe
Pflegeversicherung: Deckt Grundbedürfnisse wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Alltagsunterstützung ab.
Eingliederungshilfe: Fördert gesellschaftliche Teilhabe – z. B. Bildung, Arbeit, Freizeit, soziale Kontakte.
👉 In der Praxis werden beide Leistungen oft kombiniert.
Fazit
Die Pflegeversicherung ist bei Autismus-Spektrum-Störungen dann relevant, wenn die Alltagsbewältigung dauerhaft so stark eingeschränkt ist, dass regelmäßige Unterstützung erforderlich ist. Sie entlastet Familien spürbar und sichert die Grundversorgung, während Eingliederungshilfe Teilhabe und Selbstständigkeit fördert.
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Autismus-Spektrum-Störungen können den Bildungs- und Berufsweg erheblich beeinflussen. Viele Betroffene schaffen Schule oder Ausbildung nur mit Unterstützung, andere können nur eingeschränkt oder gar nicht erwerbstätig sein. Das führt oft zu Einkommenseinbußen und finanziellen Belastungen für die gesamte Familie. Es gibt jedoch verschiedene finanzielle Hilfen und Absicherungen.
Krankengeld und Übergangsgeld
Wenn Betroffene aufgrund von Krisen oder Begleiterkrankungen länger krankgeschrieben sind, können sie Anspruch auf Krankengeld haben (bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren).
Während einer medizinischen oder beruflichen Rehabilitation wird Übergangsgeld gezahlt, um den Lebensunterhalt zu sichern.
Wenn Autismus so stark ausgeprägt ist, dass dauerhaft weniger als sechs Stunden (teilweise Erwerbsminderung) oder weniger als drei Stunden (volle Erwerbsminderung) am Tag gearbeitet werden kann, besteht Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.
Dies gilt besonders, wenn Versuche zur Integration in den Arbeitsmarkt trotz Unterstützung scheitern.
Grundsicherung / Bürgergeld
Wenn Erwerbsfähigkeit grundsätzlich besteht, aber aktuell keine Arbeit möglich ist, kann Bürgergeld beim Jobcenter beantragt werden.
Wenn eine Erwerbsminderung dauerhaft vorliegt, greift die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII).
Autismus kann mit einem GdB zwischen 50 und 100 anerkannt werden, abhängig von der Schwere der Einschränkungen.
Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert – verbunden mit steuerlichen Freibeträgen, besonderem Kündigungsschutz, Nachteilsausgleichen im Berufsleben und ggf. Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr.
Auch Nachteilsausgleiche in Schule und Ausbildung können mit einem Schwerbehindertenausweis besser eingefordert werden.
Pflegegeld und zusätzliche Leistungen
Wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt (siehe Punkt 4), können Leistungen der Pflegeversicherung beantragt werden.
Zusätzlich gibt es den Entlastungsbetrag von 125 € monatlich, der flexibel für Alltagsunterstützung oder Freizeitassistenz eingesetzt werden kann.
Weitere Hilfen
Wohngeld, wenn Einkommen oder Sozialleistungen nicht ausreichen, um die Miete zu decken.
Leistungen der Eingliederungshilfe (z. B. Assistenz, betreutes Wohnen, Tagesstruktur), die indirekt auch finanzielle Entlastung bringen, weil sie Kosten für Unterstützung übernehmen.
Kindergeld oder Kindergeldverlängerung: Bei erwachsenen Kindern mit Autismus, die sich nicht selbst unterhalten können, bleibt der Anspruch auf Kindergeld oft über das 18. Lebensjahr hinaus bestehen.
Beispiele
Herr L. mit hochfunktionalem Autismus arbeitet halbtags, kann aber keine Vollzeitstelle halten. Er beantragt teilweise Erwerbsminderungsrente.
Frau K., Mutter eines autistischen Kindes, erhält Pflegegeld und nutzt zusätzlich den Entlastungsbetrag für eine Freizeitassistenz.
Herr M. mit stark ausgeprägtem frühkindlichen Autismus lebt in einer besonderen Wohnform. Die Eingliederungshilfe trägt die Kosten, während die Eltern Kindergeld und Pflegegeld erhalten.
Fazit
Finanzielle Hilfen bei Autismus-Spektrum-Störungen sind vielschichtig. Sie reichen von Krankengeld über Rentenleistungen bis hin zu Eingliederungshilfe und Pflegegeld. Ziel ist, sowohl den Lebensunterhalt als auch die notwendige Unterstützung im Alltag abzusichern. Eine frühe Beratung bei Sozialdiensten oder Beratungsstellen ist wichtig, um die passenden Leistungen zu kombinieren.
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Nicht alle Menschen im Autismus-Spektrum benötigen eine gesetzliche Betreuung. Viele können – mit geeigneten Unterstützungsangeboten wie Eingliederungshilfe, Assistenzleistungen oder Familienhilfe – ihre Angelegenheiten selbstständig regeln. Doch in schweren Fällen kann es notwendig werden, dass ein Betreuer rechtlich unterstützt, insbesondere wenn Betroffene aufgrund ihrer Einschränkungen wichtige Dinge nicht zuverlässig erledigen können.
Typische Situationen
Behördenangelegenheiten: Briefe vom Amt werden aus Angst oder Überforderung nicht geöffnet, Anträge nicht gestellt, Leistungen gehen verloren.
Gesundheitssorge: Arzttermine oder Therapien werden nicht wahrgenommen, weil die Kommunikation mit Fachkräften schwerfällt oder die Organisation überfordert.
Finanzen: Mietzahlungen oder Rechnungen werden vergessen oder aus Unsicherheit nicht überwiesen.
Wohnungserhalt: Kündigung oder Stromsperre drohen, weil Post ignoriert wird oder Zahlungen ausbleiben.
In solchen Fällen kann eine gesetzliche Betreuung helfen, die wichtigsten Lebensbereiche abzusichern.
Was eine gesetzliche Betreuung bedeutet
Eine gesetzliche Betreuung wird vom Betreuungsgericht angeordnet und umfasst nur die Bereiche, in denen Unterstützung notwendig ist. Typische Aufgabenkreise bei Autismus-Spektrum-Störungen können sein:
Gesundheitssorge: Begleitung zu Ärzten, Organisation von Therapien.
Behördenangelegenheiten: Stellen von Anträgen, Kommunikation mit Ämtern.
Vermögenssorge: Sicherung von Zahlungen, Schutz vor finanziellen Nachteilen.
Wohnungsangelegenheiten: Unterstützung beim Erhalt der Wohnung oder bei einem Umzug.
Das Ziel ist Schutz und Entlastung, nicht Entmündigung. In allen anderen Bereichen bleibt die Selbstbestimmung erhalten.
Beispiele
Herr P. mit frühkindlichem Autismus lebt allein, ist aber nicht in der Lage, Post zu bearbeiten oder mit Behörden zu kommunizieren. → Ein gesetzlicher Betreuer übernimmt die Behördenangelegenheiten.
Frau M. mit Asperger-Syndrom verweigert Arztbesuche aus Angst vor Gesprächen. → Der Betreuer organisiert Termine und begleitet sie, damit Behandlungen nicht ausfallen.
Herr K. verliert immer wieder die Übersicht über Finanzen und vergisst Mietzahlungen. → Der Betreuer sorgt dafür, dass Miete und Rechnungen regelmäßig überwiesen werden.
Ablauf der Einrichtung
Anregung: Betreuung kann durch Betroffene selbst, Angehörige oder Fachkräfte angeregt werden.
Prüfung durch das Gericht: Ein ärztliches oder psychologisches Gutachten klärt die Notwendigkeit.
Bestellung eines Betreuers: Das Gericht legt die Aufgabenkreise fest.
Regelmäßige Überprüfung: Die Betreuung wird alle paar Jahre überprüft und kann angepasst oder aufgehoben werden.
Wirkung der Betreuung
Sicherung der Existenz: Leistungen, Miete und medizinische Versorgung bleiben erhalten.
Entlastung für Angehörige: Familien müssen nicht allein die Verantwortung tragen.
Schutz vor Überforderung: Betroffene werden von organisatorischen Belastungen entlastet.
Stärkung der Stabilität: Betroffene können sich besser auf ihren Alltag und ihre besonderen Interessen konzentrieren, ohne in Krisen durch offene Rechnungen oder versäumte Termine zu geraten.