Persönlichkeitsstörungen

  • Persönlichkeitsstörungen sind eine Gruppe psychischer Erkrankungen, bei denen bestimmte Denkmuster, Gefühlsreaktionen und Verhaltensweisen dauerhaft unflexibel und belastend sind. Sie beginnen meist schon in der Jugend oder im frühen Erwachsenenalter und ziehen sich über viele Lebensbereiche hinweg. Charakteristisch ist, dass die Art, wie Betroffene sich selbst und andere sehen, deutlich von den Erwartungen der Umgebung abweicht und zu erheblichen Schwierigkeiten im Alltag führt.

    Es gibt verschiedene Formen, zum Beispiel:

    • Borderline-Persönlichkeitsstörung: starke Stimmungsschwankungen, Angst vor dem Verlassenwerden, impulsives Verhalten und Schwierigkeiten in Beziehungen.

    • Narzisstische Persönlichkeitsstörung: überhöhtes Bedürfnis nach Bewunderung, gleichzeitig starke Kränkbarkeit und Unsicherheit.

    • Ängstlich-vermeidende Persönlichkeitsstörung: ständige Sorge vor Kritik oder Ablehnung, Rückzug aus sozialen Situationen.

    • Zwanghafte Persönlichkeitsstörung: übermäßiges Bedürfnis nach Ordnung, Kontrolle und Perfektionismus, der den Alltag beeinträchtigt.

    Für Betroffene bringen Persönlichkeitsstörungen viele Herausforderungen mit sich. Beziehungen sind oft von Missverständnissen, Nähe-Distanz-Konflikten oder Konflikten geprägt. Viele erleben innere Anspannung, Leere oder Selbstzweifel. Gleichzeitig kann es zu impulsiven Handlungen, Selbstverletzungen oder riskantem Verhalten kommen. Beruf und Ausbildung sind häufig schwer aufrechtzuerhalten, weil Konflikte mit Kolleginnen und Kollegen entstehen oder der Druck zu groß wird. Nicht selten treten zusätzlich Depressionen, Angststörungen oder Suchterkrankungenauf, die die Belastung verstärken.

    Auch Angehörige sind stark betroffen. Sie erleben, wie ein nahestehender Mensch sich unberechenbar, abweisend oder selbstschädigend verhält. Das kann Gefühle von Hilflosigkeit, Wut oder Erschöpfung auslösen. Manche übernehmen Verantwortung und „retten“ ständig, andere ziehen sich zurück, weil sie nicht mehr wissen, wie sie mit den ständigen Spannungen umgehen sollen. Besonders Kinder leiden darunter, wenn ein Elternteil durch instabile Stimmungen, fehlende Verlässlichkeit oder starke Konflikte belastet ist.

    Hilfen und Behandlungsmöglichkeiten:

    • Psychotherapie ist die wichtigste Behandlungsform. Besonders wirksam sind spezialisierte Verfahren wie Dialektisch-Behaviorale Therapie (DBT), Schematherapie oder Mentalisierungsbasierte Therapie (MBT). Diese Ansätze helfen, Gefühle besser zu regulieren, stabile Beziehungen aufzubauen und Selbstschädigungen zu reduzieren.

    • Medikamente können begleitend eingesetzt werden, z. B. bei Depressionen, Ängsten oder starken Spannungszuständen. Sie behandeln nicht die Persönlichkeitsstörung selbst, sondern die damit verbundenen Symptome.

    • Stationäre oder tagesklinische Aufenthalte können in Krisen wichtig sein, um Sicherheit zu schaffen und neue Strategien zu erlernen.

    • Selbsthilfegruppen und Peer-Angebote bieten die Möglichkeit, Erfahrungen auszutauschen und gegenseitige Unterstützung zu erleben.

    • Sozialarbeiterische Unterstützung ist zentral, um den Alltag zu stabilisieren. Dazu gehört Hilfe bei der Beantragung von Sozialleistungen, der Organisation von betreutem Wohnen oder der Vermittlung in tagesstrukturierende Angebote. Auch Krisenpläne, Netzwerke aus Fachleuten und Angehörigen sowie Begleitung bei Behördengängen können entscheidend sein.

    Persönlichkeitsstörungen sind ernsthafte Erkrankungen, die das Leben von Betroffenen und Angehörigen stark beeinflussen können. Gleichzeitig gibt es heute wirksame Wege der Unterstützung. Mit einer Kombination aus spezialisierter Psychotherapie, medizinischer Behandlung, sozialer Unterstützung und einem stabilen Umfeld können viele Betroffene lernen, mit ihren Schwierigkeiten besser umzugehen und neue Perspektiven für ihr Leben zu entwickeln.

  • Der Weg zur richtigen Unterstützung bei einer Persönlichkeitsstörung ist oft nicht leicht. Viele Betroffene spüren schon lange, dass sie „anders“ reagieren als andere, haben wiederkehrende Konflikte in Beziehungen oder im Beruf, und erleben starke innere Spannungen. Gleichzeitig fällt es oft schwer, Hilfe zu suchen – sei es aus Angst vor Stigmatisierung, Scham oder Misstrauen. Umso wichtiger ist es, erste Schritte klar zu benennen.

    Medizinische und therapeutische Anlaufstellen:

    • Hausarzt oder Hausärztin: Für viele ist der Hausarzt der erste Ansprechpartner. Er oder sie kann erste Gespräche führen, körperliche Ursachen ausschließen und an Fachärzte oder Psychotherapeuten überweisen.

    • Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie: Sie stellen die Diagnose, können Medikamente verschreiben (z. B. zur Behandlung von Begleiterkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen) und die Behandlung koordinieren.

    • Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten: Hier findet die eigentliche Psychotherapie statt. Besonders wichtig sind spezialisierte Verfahren wie Dialektisch-Behaviorale Therapie (DBT), Schematherapie oder Mentalisierungsbasierte Therapie (MBT), die auf die besonderen Schwierigkeiten bei Persönlichkeitsstörungen zugeschnitten sind.

    Spezialisierte Angebote:

    • Psychiatrische Institutsambulanzen (PIA): Bieten längerfristige ambulante Behandlung, oft mit multiprofessionellen Teams (Ärzte, Psychologen, Sozialarbeiter). Sie sind vor allem für Menschen geeignet, die intensivere und kontinuierliche Unterstützung benötigen.

    • Tageskliniken und stationäre Kliniken: Bei akuten Krisen oder wenn ambulante Therapie nicht ausreicht, können teilstationäre oder stationäre Aufenthalte notwendig sein. Hier lernen Betroffene, Strategien im Umgang mit starken Spannungen, Selbstverletzungen oder Beziehungsproblemen zu entwickeln.

    • Spezialisierte DBT-Programme: Viele Kliniken und Ambulanzen bieten Gruppen- oder Einzelprogramme zur Dialektisch-Behavioralen Therapie an, die speziell für Menschen mit Borderline-Persönlichkeitsstörung entwickelt wurde.

    Soziale und psychosoziale Anlaufstellen:

    • Sozialpsychiatrische Dienste der Landkreise und Städte bieten kostenlose Beratung, Krisenintervention und praktische Hilfe beim Zugang zu weiteren Hilfen.

    • Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden beraten, wenn rechtliche Unterstützung notwendig sein könnte.

    • Selbsthilfegruppen und Peer-Beratungsstellen: Der Austausch mit anderen Betroffenen kann das Gefühl von Isolation verringern, Mut machen und helfen, neue Bewältigungsstrategien zu entwickeln.

    In Krisensituationen:

    • Bei akuter Selbstgefährdung oder wenn eine Krise nicht allein bewältigt werden kann, sollte sofort Hilfe gesucht werden – entweder über den ärztlichen Notdienst (116 117), den Rettungsdienst (112) oder durch eine Vorstellung in einer psychiatrischen Klinik.

    • Telefonische Hilfsangebote wie die Telefonseelsorge (0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222, rund um die Uhr, anonym und kostenlos) oder spezielle Krisendienste in den Bundesländern können ebenfalls erste Unterstützung bieten.

    Fazit:
    Der erste Schritt besteht darin, die eigenen Schwierigkeiten ernst zu nehmen und nicht allein zu bleiben. Schon ein Gespräch mit dem Hausarzt, einer Beratungsstelle oder einer Selbsthilfegruppe kann der Anfang eines stabilen Hilfesystems sein. Persönlichkeitsstörungen sind komplex, aber mit den richtigen Ansprechpartnern lässt sich ein passender Weg der Behandlung und Unterstützung finden.

  • Persönlichkeitsstörungen wirken sich stark auf die soziale Teilhabe aus. Viele Betroffene haben Schwierigkeiten, stabile Beziehungen zu führen, den Alltag zu strukturieren oder eine Ausbildung und Arbeit durchzuhalten. Häufig kommt es zu wiederkehrenden Konflikten, Rückzug, Antriebslosigkeit oder impulsivem Verhalten, die das Leben in Gemeinschaft und Gesellschaft erschweren. In solchen Fällen kann die Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) eine entscheidende Unterstützung sein.

    Wann besteht Anspruch?

    Eine Persönlichkeitsstörung kann als seelische Behinderung anerkannt werden, wenn sie zu dauerhaften Beeinträchtigungen in der Alltagsbewältigung führt und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erheblich einschränkt. Entscheidend ist nicht die Diagnose allein, sondern wie stark die praktische Selbstständigkeit und die Fähigkeit zur sozialen Integration eingeschränkt sind.

    Typische Einschränkungen, die Eingliederungshilfe erforderlich machen können:

    • Schwierigkeiten, eine eigene Wohnung zu halten oder einen Haushalt zu führen (z. B. wegen Überforderung, Rückzug oder impulsiven Konflikten mit Vermietern/Nachbarn).

    • Probleme im Umgang mit Geld oder Behörden, etwa durch Vermeidungsverhalten, Misstrauen oder fehlende Organisation.

    • Unfähigkeit, regelmäßige Arbeit oder Ausbildung aufrechtzuerhalten.

    • Isolation oder instabile Beziehungen, die zu Vereinsamung führen.

    Mögliche Leistungen der Eingliederungshilfe:

    • Ambulant betreutes Wohnen: Unterstützung im eigenen Wohnraum, z. B. bei Haushaltsführung, Alltagsorganisation oder im Umgang mit Behörden.

    • Tagesstätten oder tagesstrukturierende Angebote: Schaffen feste Abläufe, soziale Kontakte und sinnvolle Beschäftigung.

    • Assistenzleistungen: Individuelle Begleitung bei Terminen, Einkäufen oder Freizeitgestaltung.

    • Sozialpädagogische Begleitung: Hilft, Konflikte zu bearbeiten, Strukturen aufzubauen und Selbstständigkeit zu fördern.

    • Berufliche Teilhabe: Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation, Trainings oder Umschulungen, wenn die ursprüngliche Tätigkeit nicht mehr möglich ist.

    • Besondere Wohnformen: Wohngruppen oder Heime, wenn ein eigenständiges Leben (noch) nicht machbar ist.

    Antragstellung und Verfahren

    • Zuständig sind die Sozialämter oder je nach Bundesland die Eingliederungshilfeträger.

    • Grundlage ist eine Bedarfsermittlung, die mithilfe von standardisierten Verfahren (z. B. Metzler, BEI_NRW, ITP) durchgeführt wird.

    • Notwendig ist ein ärztliches oder psychologisches Gutachten, das die seelische Behinderung und deren Auswirkungen beschreibt.

    • Die Leistungen werden individuell zugeschnitten, regelmäßig überprüft und können angepasst werden.

    Nutzen für Betroffene und Angehörige

    • Eingliederungshilfe schafft Stabilität im Alltag und verhindert, dass Menschen mit Persönlichkeitsstörungen in Isolation oder Krisen geraten.

    • Sie gibt Betroffenen die Möglichkeit, sich schrittweise in Richtung Selbstständigkeit, Arbeit und soziale Kontakte zu entwickeln.

    • Angehörige werden entlastet, weil sie nicht mehr allein die Verantwortung für Organisation, Unterstützung und Krisenbewältigung tragen.

    Fazit:
    Eingliederungshilfe ist bei Persönlichkeitsstörungen ein zentrales Instrument, um Struktur, Sicherheit und Teilhabezu ermöglichen. Sie ergänzt die therapeutische Behandlung, indem sie den Alltag absichert und Perspektiven für ein selbstbestimmtes Leben eröffnet.

  • Nicht jede Persönlichkeitsstörung führt automatisch zu Pflegebedürftigkeit. In vielen Fällen können Betroffene ihren Alltag trotz Belastungen selbstständig bewältigen. Die Pflegeversicherung kommt erst dann ins Spiel, wenn die Erkrankung so schwer verläuft, dass dauerhafte Einschränkungen der Selbstständigkeit bestehen und regelmäßige Unterstützung im Alltag notwendig wird.

    Wann kann Pflegebedürftigkeit vorliegen?

    Die Pflegeversicherung berücksichtigt nicht nur körperliche Einschränkungen, sondern auch psychische, kognitive und soziale Fähigkeiten. Bei Persönlichkeitsstörungen kann dies der Fall sein, wenn:

    • starke emotionale Instabilität dazu führt, dass Betroffene keine Alltagsstruktur aufrechterhalten können,

    • Impulsdurchbrüche oder selbstschädigendes Verhalten regelmäßige Aufsicht oder Begleitung notwendig machen,

    • Rückzug oder soziale Isolation so ausgeprägt sind, dass Betroffene alltägliche Aufgaben wie Einkaufen, Ernährung oder Körperpflege vernachlässigen,

    • zusätzliche Erkrankungen wie Depression, Sucht oder Angststörungen die Selbstständigkeit weiter einschränken.

    Typische Situationen

    • Eine Betroffene mit Borderline-Störung verletzt sich regelmäßig selbst und benötigt Begleitung, um medizinische Versorgung und Alltagsaufgaben sicherzustellen.

    • Ein Betroffener mit schwerer ängstlich-vermeidender Persönlichkeitsstörung verlässt kaum noch die Wohnung. Er braucht Unterstützung bei Arztbesuchen, Einkäufen und im Haushalt.

    • Eine Frau mit narzisstischer Persönlichkeitsstörung zieht sich nach einem massiven Krisenverlauf vollständig zurück. Ohne Erinnerung und Begleitung nimmt sie weder Mahlzeiten noch Medikamente zuverlässig ein.

    Mögliche Leistungen der Pflegeversicherung

    • Pflegegeld für Angehörige, wenn diese regelmäßig unterstützen.

    • Pflegesachleistungen durch ambulante Pflegedienste, z. B. Hilfe bei Körperpflege, Ernährung oder Tagesstruktur.

    • Entlastungsbetrag (125 € monatlich) für Alltagshelfer, Begleitung oder Unterstützung im Haushalt.

    • Kurzzeit- oder Verhinderungspflege, wenn Angehörige vorübergehend entlastet werden müssen.

    Abgrenzung zur Eingliederungshilfe

    Während die Pflegeversicherung vor allem auf Unterstützung bei Grundpflege und Alltagsbewältigung zielt, deckt die Eingliederungshilfe stärker den Bereich Teilhabe und soziale Integration ab (z. B. Arbeit, Freizeit, Kontakte). In der Praxis werden beide Hilfen oft miteinander kombiniert.

    Fazit

    Die Pflegeversicherung ist bei Persönlichkeitsstörungen nicht die Regel, kann aber in schweren, chronischen Fällen ein wichtiger Baustein der Unterstützung sein. Sie entlastet Angehörige, sichert die Versorgung im Alltag und ergänzt die Eingliederungshilfe.

  • Eine Persönlichkeitsstörung kann den Alltag so stark beeinträchtigen, dass Betroffene zeitweise oder dauerhaft nicht mehr arbeiten können. Viele erleben wiederholte Krisen, Klinikaufenthalte oder Arbeitsplatzkonflikte, die zu längeren Krankmeldungen oder Jobverlust führen. Deshalb ist die finanzielle Absicherung ein wichtiger Bestandteil der Unterstützung.

    Mögliche finanzielle Hilfen

    • Krankengeld
      Wenn Betroffene länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, zahlen die Krankenkassen Krankengeld. Es beträgt in der Regel 70 % des Bruttogehalts (maximal 90 % des Nettogehalts) und wird bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt.
      Beispiel: Frau M. mit Borderline-Störung befindet sich nach einer schweren Krise mehrere Monate in stationärer Behandlung. Nach Ende der Lohnfortzahlung übernimmt die Krankenkasse Krankengeldzahlungen.

    • Übergangsgeld
      Während einer medizinischen oder beruflichen Reha zahlt die Rentenversicherung Übergangsgeld, damit der Lebensunterhalt gesichert ist.
      Beispiel: Herr M. nimmt an einer beruflichen Reha teil, nachdem er aufgrund einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung und begleitender Depressionen seine Ausbildung abbrechen musste. Während der Maßnahme erhält er Übergangsgeld.

    • Erwerbsminderungsrente
      Wenn die Persönlichkeitsstörung so stark ist, dass dauerhaft weniger als sechs Stunden (teilweise Erwerbsminderung) oder weniger als drei Stunden (volle Erwerbsminderung) täglich gearbeitet werden kann, besteht Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.
      Beispiel: Frau M. leidet seit Jahren an einer schweren Borderline-Störung mit ständigen Krisen und Klinikaufenthalten. Sie schafft es dauerhaft nicht, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Das Rentenverfahren bestätigt eine volle Erwerbsminderung.

    • Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld (ALG II)
      Wenn Betroffene grundsätzlich erwerbsfähig sind, aber aktuell keine Stelle haben oder nach einer längeren Erkrankung nicht zurück in den Beruf finden, können Leistungen vom Arbeitsamt oder Jobcenter beantragt werden. Bürgergeld sichert dabei das Existenzminimum.

    • Grad der Behinderung (GdB)
      Eine Persönlichkeitsstörung kann zu einem Grad der Behinderung führen, insbesondere wenn sie zu starken Einschränkungen in Alltag und Beruf führt. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert. Damit verbunden sind Steuerfreibeträge, besonderer Kündigungsschutz und Nachteilsausgleiche (z. B. Zusatzurlaub).
      Beispiel: Herr K. erhält aufgrund seiner schweren, chronischen Persönlichkeitsstörung mit mehrfachen Klinikaufenthalten einen GdB von 60. Damit kann er Steuervergünstigungen und Fahrpreisermäßigungen nutzen.

    • Sozialhilfe (SGB XII)
      Wenn Betroffene dauerhaft nicht erwerbsfähig sind und keine ausreichende Rente erhalten, können Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) gewährt werden.

    Ergänzende Unterstützungen

    • Wohngeld, wenn Einkommen oder Leistungen nicht ausreichen, um die Miete zu tragen.

    • Opferentschädigungsgesetz (OEG), wenn die Persönlichkeitsstörung Folge einer Gewalttat ist.

    • Unterstützung für Kinder über das Bildungs- und Teilhabepaket, wenn ein Elternteil mit Persönlichkeitsstörung Leistungen nach SGB II oder XII bezieht.

    Fazit

    Die finanziellen Hilfen sollen verhindern, dass Menschen mit Persönlichkeitsstörungen zusätzlich zu ihrer Erkrankung in existenzielle Not geraten. Wichtig ist eine frühe sozialarbeiterische Beratung, um die richtige Leistung zu beantragen und Übergänge zwischen Krankengeld, Reha, Erwerbsminderungsrente oder Bürgergeld gut zu organisieren.

  • Nicht alle Menschen mit einer Persönlichkeitsstörung brauchen eine gesetzliche Betreuung. Viele können mit Therapie, Medikamenten und sozialer Unterstützung ihr Leben weitgehend selbst organisieren. Doch in schweren oder chronischen Fällen kann die Erkrankung so stark sein, dass Betroffene ihre Angelegenheiten nicht mehr zuverlässig selbst regeln können. Besonders dann, wenn zusätzlich Depressionen, Suchterkrankungen oder andere psychische Erkrankungen auftreten, wird eine gesetzliche Betreuung notwendig.

    Typische Situationen

    • Wichtige Briefe und Bescheide bleiben unbearbeitet liegen, weil Betroffene überfordert sind oder aus Misstrauen gegenüber Behörden nichts öffnen.

    • Arzt- oder Therapietermine werden nicht wahrgenommen, da Betroffene Termine absagen, in Konflikte geraten oder sie aus Vermeidungshaltungen heraus nicht schaffen.

    • Finanzielle Angelegenheiten geraten außer Kontrolle – entweder durch völlige Vernachlässigung oder durch impulsive Ausgaben in Krisen.

    • Wohnungsverlust droht, weil Miete nicht gezahlt wird oder es zu wiederholten Konflikten mit Nachbarn oder Vermietern kommt.

    In solchen Fällen kann eine gesetzliche Betreuung helfen, die wichtigsten Angelegenheiten zuverlässig abzusichern.

    Was eine gesetzliche Betreuung bedeutet

    Eine gesetzliche Betreuung wird vom Betreuungsgericht angeordnet. Sie umfasst nur die Lebensbereiche („Aufgabenkreise“), in denen Unterstützung wirklich notwendig ist, zum Beispiel:

    • Gesundheitssorge: Sicherstellung, dass Arzttermine wahrgenommen und Therapien durchgeführt werden.

    • Behördenangelegenheiten: Unterstützung beim Stellen von Anträgen, Kommunikation mit Krankenkassen, Jobcenter oder Rentenversicherung.

    • Vermögenssorge: Kontrolle von Zahlungen, Schutz vor Verschuldung oder unüberlegten Ausgaben in Krisen.

    • Wohnungsangelegenheiten: Sicherung der Miete, Kündigungsschutz, Hilfe bei Umzügen oder beim Erhalt einer stabilen Wohnsituation.

    Das Ziel ist Unterstützung und Schutz, nicht Entmündigung. Betroffene behalten in allen anderen Bereichen ihre Selbstbestimmung.

    Beispiele

    • Frau B. mit Borderline-Persönlichkeitsstörung gerät immer wieder in Krisen, in denen sie ihre Post ignoriert und Zahlungen vergisst. Ihr gesetzlicher Betreuer sorgt dafür, dass wichtige Leistungen weiterlaufen und keine Schulden entstehen.

    • Herr K. mit paranoider Persönlichkeitsstörung misstraut Behörden so stark, dass er keine Formulare mehr bearbeitet. Der Betreuer übernimmt die Kommunikation und verhindert, dass Ansprüche verloren gehen.

    • Frau L. mit ängstlich-vermeidender Persönlichkeitsstörung schafft es nicht, Arzttermine wahrzunehmen oder Entscheidungen zu treffen. Der Betreuer begleitet sie zu wichtigen Terminen und stellt die medizinische Versorgung sicher.

    Ablauf der Einrichtung

    • Anregung: Eine Betreuung kann durch Betroffene selbst, Angehörige oder Fachkräfte angeregt werden.

    • Prüfung durch das Gericht: Ein ärztliches Gutachten klärt, ob die Betreuung notwendig ist.

    • Bestellung eines Betreuers: Das Gericht legt die Aufgabenkreise fest.

    • Regelmäßige Überprüfung: Die Betreuung wird alle paar Jahre überprüft und kann angepasst oder aufgehoben werden.

    Wirkung der Betreuung

    • Schutz vor Überforderung: Wichtige Angelegenheiten werden zuverlässig geregelt.

    • Sicherheit: Leistungen, Wohnung und medizinische Versorgung bleiben gesichert.

    • Entlastung für Angehörige: Familien tragen nicht mehr die volle Verantwortung.

    • Stärkung der Selbstbestimmung: Betroffene können sich besser auf Therapie und Stabilisierung konzentrieren, ohne durch ungeklärte Alltagsfragen in Krisen zu geraten.