Angststörungen

  • Angststörungen gehören zu den häufigsten psychischen Erkrankungen. Fast jeder Mensch kennt Angst – sie ist ein normales Gefühl, das uns vor Gefahren warnt. Bei einer Angststörung ist die Angst jedoch übermäßig stark, tritt in unpassenden Situationen auf oder hält so lange an, dass sie das Leben stark beeinträchtigt.

    Es gibt verschiedene Formen von Angststörungen:

    • Generalisierte Angststörung: ständige Sorgen und Anspannung über viele Lebensbereiche hinweg, ohne konkreten Auslöser.

    • Panikstörung: wiederkehrende Panikattacken mit Herzrasen, Schwindel, Atemnot und Todesangst.

    • Soziale Phobie: starke Angst vor Bewertung durch andere Menschen, etwa beim Reden in Gruppen oder beim Essen in der Öffentlichkeit.

    • Spezifische Phobien: Ängste, die sich auf bestimmte Situationen oder Objekte beziehen (z. B. Spinnen, Fliegen, Höhe).

    Allen Angststörungen gemeinsam ist, dass sie das tägliche Leben stark einschränken können. Viele Betroffene ziehen sich zurück, vermeiden Situationen, die Angst auslösen könnten, und verlieren dadurch soziale Kontakte oder berufliche Möglichkeiten. Der Alltag wird von Angst bestimmt, selbst wenn objektiv keine Gefahr besteht.

    Belastung für Betroffene und Angehörige

    Betroffene erleben die Angst als real und bedrohlich – auch wenn sie wissen, dass sie „eigentlich unbegründet“ ist. Dieses Wissen hilft aber meist nicht, die Angst zu kontrollieren. Der Körper reagiert mit typischen Stresssymptomen: Herzklopfen, Schweißausbrüchen, Zittern, Atemnot. Viele fürchten sogar, eine körperliche Krankheit wie einen Herzinfarkt zu haben.

    Für Angehörige ist es oft schwer zu verstehen, warum ein geliebter Mensch bestimmte Situationen vermeidet oder scheinbar grundlos Panik verspürt. Sie fühlen sich hilflos, manchmal auch überfordert, wenn die Angst das gemeinsame Leben stark einschränkt.

    Behandlungsmöglichkeiten

    • Psychotherapie
      Verhaltenstherapie ist die wirksamste Methode bei Angststörungen. Betroffene lernen, ihre Ängste zu verstehen, schrittweise Konfrontationen mit angstauslösenden Situationen zu üben und neue Bewältigungsstrategien zu entwickeln. Auch tiefenpsychologisch fundierte Therapien oder EMDR (Eye Movement Desensitization and Reprocessing) können hilfreich sein.

    • Medikamente
      In manchen Fällen werden Antidepressiva (v. a. SSRI) eingesetzt, um das Angstniveau zu senken. Beruhigungsmittel wie Benzodiazepine können kurzfristig helfen, sollten wegen Suchtgefahr aber nicht dauerhaft genutzt werden.

    • Sozialarbeiterische Unterstützung
      Fachkräfte helfen, passende Hilfen zu beantragen, Kontakte zu Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen herzustellen und Strukturen aufzubauen, die Sicherheit geben. Bei schwereren Fällen können Eingliederungshilfen oder betreutes Wohnen notwendig sein.

    • Alltagsstrategien
      Bewegung, Entspannungstechniken (z. B. progressive Muskelrelaxation), Atemübungen und feste Tagesroutinen helfen, Angst zu reduzieren. Auch Selbsthilfegruppen geben Halt und das Gefühl, nicht allein zu sein.

    Wirkung der Hilfen

    Durch Psychotherapie, Medikamente und soziale Unterstützung können viele Menschen mit Angststörungen ihre Symptome deutlich reduzieren. Sie gewinnen wieder mehr Freiheit im Alltag, trauen sich Situationen zu, die vorher undenkbar waren, und können ihre Lebensqualität zurückgewinnen. Angehörige profitieren ebenfalls, weil sie durch Aufklärung und Beratung besser verstehen, was in den Betroffenen vorgeht, und gemeinsam neue Wege finden, mit der Angst umzugehen.

  • Wer den Verdacht hat, selbst an einer Angststörung zu leiden oder dies bei einem Angehörigen beobachtet, sollte die Symptome ernst nehmen und frühzeitig Hilfe suchen. Angststörungen verschwinden in der Regel nicht von allein – im Gegenteil, sie neigen dazu, sich ohne Behandlung zu verstärken und den Alltag immer stärker einzuschränken.

    Symptome erkennen

    Erste Anzeichen können sein:

    • Häufige Panikattacken mit Herzrasen, Schwindel oder Atemnot.

    • Ständige, übertriebene Sorgen über viele Lebensbereiche.

    • Vermeidung bestimmter Orte oder Situationen aus Angst vor Panik oder Bewertung.

    • Körperliche Symptome ohne erklärbare organische Ursache.

    Angehörige merken oft, dass der Betroffene sich zunehmend zurückzieht, Termine absagt oder Alltagsaufgaben meidet. Auch wenn die Angst „unlogisch“ wirkt – für die Betroffenen ist sie real und belastend.

    Erste Anlaufstellen

    • Hausarzt / Hausärztin
      Erste und niedrigschwellige Anlaufstelle. Hier können körperliche Ursachen ausgeschlossen, erste Gespräche geführt und Überweisungen zu Fachärzten oder Psychotherapeuten ausgestellt werden.

    • Psychotherapie-Sprechstunde
      Psychologische Psychotherapeuten bieten spezielle Erstgespräche an, um den Bedarf abzuklären. Dort wird entschieden, welche Therapieform passt und wie dringend eine Behandlung ist.

    • Psychiatrische Institutsambulanz (PIA)
      Besonders geeignet für Menschen mit schweren oder chronischen Angststörungen. Hier arbeitet ein multiprofessionelles Team, das langfristige, intensive Begleitung anbieten kann.

    • Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie
      Wenn die Angst so stark ist, dass sie den Alltag fast vollständig blockiert, kann eine teilstationäre (Tagesklinik) oder stationäre Behandlung notwendig sein. Dort können Therapie, Medikamente und Alltagstraining kombiniert werden.

    • Sozialpsychiatrischer Dienst
      Bietet kostenlose Beratung, auch für Angehörige. Hilft bei der Orientierung im Hilfesystem, vermittelt Kontakte zu Ärzten und Kliniken und leistet Krisenhilfe.

    • Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen
      Der Austausch mit anderen Betroffenen ist für viele eine große Entlastung. Selbsthilfegruppen bieten Verständnis, Erfahrungswissen und gegenseitige Motivation.

    In akuten Krisen

    Manche Angststörungen, besonders Panikstörungen, führen zu so heftigen Attacken, dass Betroffene glauben, einen Herzinfarkt oder eine andere lebensbedrohliche Erkrankung zu haben. In solchen Momenten gilt:

    • Bei Unsicherheit Notruf 112 wählen.

    • Bei bekannter Diagnose kann auch der ärztliche Bereitschaftsdienst (116117) oder der psychiatrische Notdienst kontaktiert werden.

    • In Kliniken gibt es Krisenambulanzen, die rund um die Uhr erreichbar sind.

    Bedeutung für Angehörige

    Angehörige spielen eine wichtige Rolle. Sie können Betroffene ermutigen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, und sie zu Terminen begleiten. Wichtig ist, Verständnis zu zeigen, aber gleichzeitig die Vermeidungshaltung nicht dauerhaft zu unterstützen. Auch Angehörige haben Anspruch auf Beratung und sollten ihre eigene Belastung nicht unterschätzen.

  • Angststörungen können so stark werden, dass Betroffene ihren Alltag nicht mehr allein bewältigen können. Manche Menschen trauen sich nicht mehr, einkaufen zu gehen, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen oder Termine wahrzunehmen. Andere sind durch ständige Sorgen so blockiert, dass sie keine Ausbildung oder Arbeit fortführen können. In solchen Fällen bietet die Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wichtige Unterstützung. Ziel ist, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wieder zu ermöglichen.

    Assistenzleistungen

    Assistenzkräfte unterstützen bei Aufgaben, die durch die Angst nicht mehr allein machbar sind – z. B. Begleitung zu Terminen, Hilfe beim Einkaufen oder Struktur im Haushalt.

    Beispiel: Frau S. leidet unter einer sozialen Phobie. Sie vermeidet Gespräche mit Behörden. Eine Assistentin begleitet sie zum Amt, hilft bei der Kommunikation und gibt ihr Sicherheit.

    Ambulant Betreutes Wohnen

    Betroffene leben selbstständig in ihrer Wohnung, erhalten aber regelmäßige Unterstützung durch Fachkräfte. Das Angebot richtet sich an Menschen, die wegen ihrer Angst erhebliche Einschränkungen haben und Gefahr laufen, sich zu isolieren.

    Beispiel: Herr M. hat eine generalisierte Angststörung und verlässt die Wohnung kaum noch. Ein Betreuer kommt zweimal pro Woche, bespricht mit ihm kleine Schritte ins Freie und unterstützt bei der Organisation des Haushalts.

    Besondere Wohnformen

    Wenn die Angststörung so stark ist, dass ein selbstständiges Leben nicht möglich ist, können besondere Wohnformeneine Lösung sein. Dort leben Betroffene mit intensiver Betreuung und klaren Strukturen.

    Beispiel: Frau L. kann aufgrund schwerer Panikstörungen keine Wohnung mehr halten. In einer besonderen Wohnform bekommt sie ein geschütztes Umfeld, feste Tagesstrukturen und therapeutische Begleitung.

    Tagesstätte

    Eine Tagesstätte bietet Beschäftigung, Gemeinschaft und feste Tagesabläufe. Sie eignet sich gut für Menschen mit Angststörungen, die zu Hause vereinsamen würden.

    Beispiel: Herr K. besucht an drei Tagen in der Woche die Tagesstätte. Dort nimmt er an kreativen Angeboten teil und gewinnt im geschützten Rahmen wieder soziale Sicherheit.

    Wirkung der Eingliederungshilfe

    • Struktur: Tagesabläufe werden stabilisiert, was Sicherheit im Umgang mit Ängsten gibt.

    • Selbstständigkeit: Unterstützung ermöglicht, Dinge trotz Angst zu bewältigen.

    • Soziale Teilhabe: Isolation wird reduziert, Kontakte werden gefördert.

    • Krisenprävention: Regelmäßige Begleitung kann verhindern, dass Ängste eskalieren.

    • Entlastung für Angehörige: Familien werden nicht allein mit der Belastung gelassen.

    Die Eingliederungshilfe kann so helfen, die Angstschwelle schrittweise zu senken, Eigenständigkeit zurückzugewinnen und die Lebensqualität nachhaltig zu verbessern.

  • Die Pflegeversicherung unterstützt nicht nur Menschen mit körperlichen Erkrankungen, sondern auch Betroffene mit psychischen Erkrankungen wie Angststörungen. Entscheidend ist, wie stark die Einschränkungen die Selbstständigkeit und Alltagsbewältigung beeinflussen – nicht die Diagnose allein.

    Angststörungen können so belastend werden, dass Betroffene alltägliche Aufgaben nicht mehr bewältigen können. Viele verlassen die Wohnung kaum noch, vermeiden Arzttermine oder können sich nicht mehr ausreichend versorgen. Auch Angehörige sind häufig stark gefordert, weil sie den Alltag übernehmen müssen.

    In solchen Fällen kann die Anerkennung eines Pflegegrades helfen, zusätzliche Unterstützung zu finanzieren und Angehörige zu entlasten.

    Voraussetzungen

    • Antrag bei der Pflegekasse stellen (zuständig ist die Krankenkasse).

    • Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK) oder Medicproof (bei Privatversicherten).

    • Bewertet werden Einschränkungen in sechs Bereichen: Mobilität, kognitive und psychische Fähigkeiten, Selbstversorgung, Alltagsgestaltung, Umgang mit Anforderungen, soziale Kontakte.

    • Die Einschränkungen müssen dauerhaft, mindestens sechs Monate bestehen.

    Leistungen der Pflegeversicherung

    Pflegegeld

    Betroffene, die von Angehörigen versorgt werden, erhalten Pflegegeld, das sie an die pflegende Person weitergeben können.
    Beispiel: Frau K. leidet unter einer schweren sozialen Phobie. Ihr Mann erledigt Einkäufe, begleitet sie zu Terminen und sorgt dafür, dass sie ausreichend isst. Für diese Unterstützung erhält sie Pflegegeld.

    Pflegesachleistungen

    Wenn ein ambulanter Pflegedienst einbezogen wird, übernimmt die Pflegekasse die Kosten.
    Beispiel: Herr M. hat eine Panikstörung und schafft es nicht, regelmäßig seine Medikamente zu nehmen. Ein Pflegedienst kommt täglich, kontrolliert die Einnahme und unterstützt im Haushalt.

    Entlastungsbetrag

    Jeder mit Pflegegrad hat Anspruch auf 125 € monatlich, die für Alltagsbegleiter oder haushaltsnahe Hilfen genutzt werden können.
    Beispiel: Frau S. nutzt den Betrag für eine Alltagsbegleiterin, die sie zu Spaziergängen motiviert und beim Einkaufen begleitet.

    Tages- und Nachtpflege

    Tages- oder Nachtpflege-Einrichtungen bieten feste Strukturen und soziale Kontakte. Sie sind besonders hilfreich, wenn Angehörige berufstätig sind.
    Beispiel: Herr K. besucht zweimal pro Woche die Tagespflege. Dort nimmt er an Gruppenaktivitäten teil und gewinnt Sicherheit im Umgang mit anderen Menschen.

    Kurzzeit- und Verhinderungspflege

    Wenn Angehörige krank werden oder Urlaub machen, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Ersatzpflege.
    Beispiel: Die Tochter von Frau L. begleitet ihre Mutter fast täglich. Als sie zwei Wochen verreist, springt für diese Zeit ein Pflegedienst ein.

    Pflegehilfsmittel

    Die Pflegekasse übernimmt Hilfsmittel wie Hausnotrufsysteme, spezielle Erinnerungshilfen oder Organisationskalender, die den Alltag erleichtern.

    Wirkung der Pflegeleistungen

    Die Leistungen der Pflegeversicherung geben Betroffenen mehr Sicherheit und entlasten Angehörige. Sie schaffen Strukturen, fördern soziale Teilhabe und verhindern, dass Angststörungen zu einer vollständigen Isolation führen. Besonders wichtig: Durch die Hilfen bleibt die Selbstständigkeit so weit wie möglich erhalten.

  • Angststörungen können den Alltag stark einschränken. Viele Betroffene können zeitweise nicht arbeiten oder müssen ihre Arbeitszeit reduzieren. Manche verlieren ganz ihre Erwerbsfähigkeit, wenn die Ängste chronisch werden. Um die wirtschaftliche Existenz zu sichern, gibt es verschiedene finanzielle Hilfen.

    Krankengeld

    Wenn Betroffene länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind, endet die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Ab dann zahlt die Krankenkasse Krankengeld.

    • Höhe: ca. 70 % des Bruttogehalts, maximal 90 % des Nettogehalts.

    • Dauer: bis zu 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Erkrankung.

    Beispiel: Frau M. hat wiederholt Panikattacken und ist mehrere Monate krankgeschrieben. Nach 6 Wochen Lohnfortzahlung erhält sie Krankengeld von der Krankenkasse.

    Erwerbsminderungsrente

    Wenn die Erwerbsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt ist, besteht Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.

    • Volle Erwerbsminderung: weniger als 3 Stunden Arbeit pro Tag möglich.

    • Teilweise Erwerbsminderung: 3 bis 6 Stunden pro Tag möglich.

    • Voraussetzungen: mindestens 5 Jahre Versicherungszeit und 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren.

    Beispiel: Herr K. leidet seit vielen Jahren an einer generalisierten Angststörung. Er schafft es dauerhaft nicht, mehr als 2 Stunden täglich zu arbeiten, und erhält eine volle Erwerbsminderungsrente.

    Arbeitslosengeld I

    Wenn Betroffene ihren Arbeitsplatz verlieren und die Voraussetzungen erfüllen (mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 30 Monaten), haben sie Anspruch auf ALG I.

    • Höhe: etwa 60 % des letzten Nettoeinkommens, mit Kind ca. 67 %.

    • Dauer: zwischen 6 und 24 Monaten, je nach Beschäftigungszeit und Alter.

    Bürgergeld (SGB II)

    Wenn kein Anspruch auf ALG I besteht oder dieses ausgelaufen ist, kann Bürgergeld beantragt werden. Es deckt den Lebensunterhalt und übernimmt Kosten für Unterkunft und Heizung.

    • Es wird geprüft, ob Einkommen oder Vermögen vorhanden ist.

    • Bürgergeld ist besonders wichtig für Menschen, die durch Angststörungen länger aus dem Erwerbsleben ausscheiden.

    Beispiel: Frau L. kann wegen ihrer sozialen Phobie nicht mehr arbeiten. Sie erhält Bürgergeld, das ihre Miete und Lebenshaltungskosten sichert.

    Übergangsgeld bei Reha

    Während einer medizinischen oder beruflichen Rehabilitation zahlt die Rentenversicherung Übergangsgeld.

    • Höhe: ca. 68 % des letzten Nettoverdienstes (mit Kind 75 %).

    • Ziel: finanzielle Absicherung während einer Reha-Maßnahme, um die Rückkehr in Arbeit zu ermöglichen.

    Beispiel: Herr S. nimmt an einer beruflichen Reha teil, um eine Tätigkeit zu finden, die er trotz seiner Angst bewältigen kann. Währenddessen erhält er Übergangsgeld.

    Wohngeld und Grundsicherung (SGB XII)

    Wenn Einkommen oder Rente nicht ausreichen, können zusätzliche Leistungen beantragt werden:

    • Wohngeld: Zuschuss zur Miete, wenn das Einkommen knapp ist.

    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Wenn dauerhaft nicht gearbeitet werden kann und die Rente zu gering ist.

    Schwerbehindertenausweis (GdB)

    Menschen mit schweren, dauerhaften Angststörungen können einen Grad der Behinderung (GdB) beantragen.

    • Ab GdB 50: Anerkennung als schwerbehindert mit Nachteilsausgleichen.

    • Vorteile: Steuerfreibeträge, Zusatzurlaub, Kündigungsschutz, Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr.

    Beispiel: Frau T. leidet seit vielen Jahren an einer schweren Angststörung und erhält einen GdB von 60. Dadurch bekommt sie steuerliche Entlastungen und besonderen Kündigungsschutz.

    Wirkung finanzieller Hilfen

    Diese Leistungen schaffen finanzielle Sicherheit, damit Betroffene sich auf ihre Behandlung konzentrieren können. Sie nehmen Druck aus dem Alltag, verhindern Armut und entlasten Angehörige. Damit tragen sie entscheidend dazu bei, dass Betroffene trotz Einschränkungen ihre Lebensqualität erhalten.

  • Nicht alle Menschen mit einer Angststörung brauchen eine gesetzliche Betreuung. Bei vielen reichen Therapie, Medikamente und soziale Hilfen aus. Doch in schweren oder chronischen Fällen kann die Angst so stark sein, dass Betroffene wichtige Aufgaben nicht mehr selbstständig erledigen können.

    Typische Situationen:

    • Post wird über Monate nicht geöffnet, weil die Angst vor Behörden oder Rechnungen zu groß ist.

    • Notwendige Arzttermine oder Therapien werden nicht wahrgenommen.

    • Verträge oder Anträge werden nicht bearbeitet, sodass Leistungen verloren gehen.

    • Die Angst führt zu kompletter Vermeidung, sodass das tägliche Leben nicht mehr geregelt werden kann.

    In solchen Fällen kann eine gesetzliche Betreuung helfen, die wichtigsten Angelegenheiten zu sichern.

    Was eine gesetzliche Betreuung bedeutet

    Eine gesetzliche Betreuung wird vom Betreuungsgericht angeordnet. Sie umfasst nur die Bereiche, in denen Unterstützung wirklich notwendig ist – z. B.:

    • Gesundheitssorge: Organisation und Wahrnehmung von Arztterminen.

    • Behördenangelegenheiten: Stellen von Anträgen bei Krankenkasse, Jobcenter oder Rentenversicherung.

    • Vermögenssorge: Kontrolle von Zahlungen, Schutz vor finanziellen Nachteilen.

    • Wohnungsangelegenheiten: Sicherung der Miete, Kündigungsschutz.

    Das Ziel ist Schutz und Unterstützung, nicht Entmündigung. Betroffene behalten in allen anderen Lebensbereichen ihre Selbstbestimmung.

    Beispiele

    • Frau S. leidet unter einer sozialen Phobie. Sie öffnet aus Angst keine Briefe mehr vom Jobcenter. Ihr gesetzlicher Betreuer übernimmt die Kommunikation und verhindert, dass Leistungen gestrichen werden.

    • Herr M. hat eine schwere Panikstörung. Er traut sich nicht, seine Medikamente in der Apotheke abzuholen. Sein Betreuer organisiert die Versorgung, sodass die Behandlung nicht unterbrochen wird.

    Ablauf der Einrichtung

    1. Anregung: Eine Betreuung kann von Betroffenen selbst, Angehörigen oder Fachkräften angeregt werden.

    2. Prüfung durch das Gericht: Ein ärztliches Gutachten klärt, ob die Betreuung notwendig ist.

    3. Bestellung eines Betreuers: Das Gericht legt die Aufgabenkreise fest.

    4. Regelmäßige Überprüfung: Die Betreuung wird alle paar Jahre überprüft und kann angepasst oder aufgehoben werden.

    Wirkung der Betreuung

    • Schutz vor Überforderung: Wichtige Angelegenheiten werden zuverlässig erledigt.

    • Sicherheit: Leistungen und medizinische Versorgung bleiben gesichert.

    • Entlastung für Angehörige: Familien müssen nicht allein die Verantwortung tragen.

    • Stärkung der Selbstbestimmung: Betroffene können sich auf Genesung konzentrieren, ohne zusätzliche Krisen durch ungeklärte Angelegenheiten zu erleben.

  • Viele Menschen mit Angststörungen geraten in finanzielle Schwierigkeiten. Die Ursachen sind dabei oft anders gelagert als bei bipolaren Störungen, wo Schulden eher durch manische Ausgaben entstehen. Bei Angststörungen sind es meist Vermeidung und Verdrängung:

    • Post wird nicht geöffnet, weil Briefe von Behörden oder Banken Angst auslösen.

    • Rechnungen bleiben liegen, weil schon der Gedanke an Mahnungen oder Inkasso überfordernd wirkt.

    • Verträge werden nicht gekündigt oder geprüft, aus Angst vor Telefonaten oder persönlichen Terminen.

    • Manche Betroffene trauen sich nicht, Ämter oder Banken zu kontaktieren, und verlieren dadurch Ansprüche.

    Die Folge: Aus kleinen Schulden werden schnell große Beträge. Mahnungen, Inkassoschreiben und Pfändungen verschlimmern die Ängste zusätzlich und verstärken den Rückzug.

    Was die Schuldnerberatung leistet

    Eine Schuldnerberatung bietet fachliche und vertrauliche Unterstützung, um Ordnung in die Finanzen zu bringen. Sie hilft dabei:

    • Erstberatung: Sichtung aller Unterlagen, Überblick verschaffen.

    • Haushaltsplanung: Erstellung eines realistischen Plans für Einnahmen und Ausgaben.

    • Verhandlungen mit Gläubigern: Schuldnerberater:innen nehmen den Kontakt auf und handeln Ratenzahlungen oder Stundungen aus.

    • Insolvenzberatung: Wenn Schulden zu hoch sind, begleiten sie bei der Vorbereitung einer Verbraucherinsolvenz.

    • Begleitung: Beratung, wie man künftig mit Post, Verträgen und Zahlungen besser umgehen kann.

    Zugang und Kosten

    • Schuldnerberatungsstellen gibt es bei Caritas, AWO, Diakonie, DRK, Kommunen oder Verbraucherzentralen.

    • Die Beratung ist in der Regel kostenlos, wenn sie von anerkannten Stellen angeboten wird.

    • Ein großer Vorteil: Termine sind meist innerhalb weniger Wochen möglich – schneller als bei vielen anderen Hilfen.

    Beispiele

    • Frau K. hat eine generalisierte Angststörung. Aus Angst vor negativen Nachrichten öffnet sie ihre Post nicht mehr. Als sie Hilfe sucht, haben sich Strom- und Mietschulden angesammelt. Die Schuldnerberatung erstellt einen Zahlungsplan und verhindert die Wohnungskündigung.

    • Herr L. leidet unter Panikattacken und traut sich nicht, seine Bank zu kontaktieren. Die Schuldnerberatung übernimmt die Kommunikation mit der Bank und verhandelt eine Ratenzahlung.

    Wirkung für Betroffene und Angehörige

    • Entlastung: Betroffene müssen nicht allein mit Gläubigern oder Ämtern sprechen.

    • Sicherheit: Drohender Wohnungsverlust oder weitere Mahnverfahren werden verhindert.

    • Stabilität: Geordnete Finanzen reduzieren die Angstbelastung spürbar.

    • Angehörige: Familien werden entlastet, weil finanzielle Sorgen oft auch das Zusammenleben belasten.